22.06.2017 MoPo:
Klatsche für Scholz und Grote Der Kampf um die G20-Camps
Im Kampf gegen die Anti-G20-Camps hat der rot-grüne Senat einen herben Rückschlag erlitten. Das Verwaltungsgericht hat das „Antikapitalistische Camp“ im Stadtpark mit 10.000 erwarteten Teilnehmern in 3000 Zelten vorerst für zulässig erklärt!
Innensenator Andy Grote (SPD) und die Hamburger Polizei wollen unter allen Umständen verhindern, dass während des G20-Gipfels Tausende auswärtige Protestler im Stadtpark oder im Altonaer Volkspark campieren.
Grote betonte im MOPO-Interview: „Die Camps haben eine zentrale Funktion für den militanten Protest.“ Dementsprechend haben die Bezirksämter Nord und Altona versucht, das „Antikapitalistische Camp“ (Stadtpark) und das „No-G20-Camp“ (Altonaer Volkspark) zu verbieten.
Doch die Protestler wenden einen Trick an: Sie melden die Camps als mehrtägige Versammlungen an, wollen so vom besonderen Schutz durch das Versammlungsrecht profitieren.
Dass das zulässig ist, hat das Verwaltungsgericht schon am 7. Juni für das Stadtpark-Camp bestätigt. Das Problem: Die Polizei hat für den gesamten Bereich zwischen Innenstadt und Flughafen ein Demoverbot („Allgemeinverfügung“) erlassen – und will damit auch das Camp unterbinden. Doch die Richter sehen das anders: Für das Camp gilt das Versammlungsverbot nicht!
Weitere Verfahren abzusehen
Was heißt das für die weiteren Auseinandersetzungen? Polizeipressesprecher Timo Zill kündigt an: „Wir halten die Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich und werden deswegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.“
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Carl Jarchow, sieht sogar den gesamten Transferkorridor in Gefahr und schiebt dem Senat die Schuld in die Schuhe, da die Allgemeinverfügung verfassungsrechtlich nicht wasserdicht begründet wurde.
Ein Verbot von friedlichen Veranstaltungen ist laut Versammlungsgesetz nämlich nur erlaubt, wenn ein „polizeilicher Notstand“ vorliegt. Dazu hätte die Stadt aber begründen müssen, warum der Stadt ein Schutz der Versammlung nicht möglich ist. Laut Gericht: versäumt!
In jedem Fall haben nun auch folgende Gruppen juristische Schritte angekündigt: Das „No-G20-Camp“ im Altonaer Volkspark, das ohnehin außerhalb des Korridors läge. Das Gängeviertel, das einen Rückzugsort für friedliche Protestierende bieten will – und dieses als Versammlung genehmigt bekommen will. Und die Demo „Grenzenlose Solidarität statt G20“, die sich noch mit der Polizei um den Ort der Abschlusskundgebung streitet.
Noch ist unklar, wie heftig die Kämpfe auf der Straße Anfang Juli werden – der Kampf im Gerichtssaal geht jetzt erst mal in die nächste Runde!
Quelle:
http://www.mopo.de/hamburg/g20/klatsche-fuer-scholz-und-grote-der-kampf-um-die-g20-camps-27838524
22.06.2017 Neues Deutschland:
Verwaltungsgericht kippt Verbot des G20-Protestcamps
Gipfelgegner reichen Eilanträge gegen die polizeiliche Allgemeinverfügung ein / LINKE: »Wer den Gipfel nach Hamburg holt, lädt den Protest mit ein.
Erneute juristische Schlappe für die Hansestadt Hamburg: Wie das zuständige Verwaltungsgericht am Mittwoch bekanntgab, ist das Verbot des von G20-Kritikern geplanten Protestcamps im Stadtpark auf Grundlage einer polizeilichen Allgemeinverfügung unzulässig.
Damit bestätigte das Gericht seine eigene Entscheidung vom 7. Juni. Vor zwei Wochen war das zuständige Bezirksamt Hamburg-Nord schon einmal mit dem Versuch gescheitert, das Protestcamp im Stadtpark zu verhindern. Zur Begründung hatte die Behörde unter anderem angeführt, die zu erwartenden bis zu 10.000 Campteilnehmer könnten die Wiese zerstören, der Park sei für eine solche Veranstaltung nicht geeignet.
Doch das Gericht erklärte, die geplante Zeltstadt sei rechtlich gesehen als politische Versammlung zu betrachten. Folglich müssten die Behörden auch versammlungsrechtliche Gründe angeben, um das Camp zu untersagen.
Solch eine Maßnahme gab es ironischerweise bereits: Mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung am
1. Juni 2017 sprach die Stadt Hamburg nicht nur Demonstrationsverbot für eine Fläche von über 30 Quadratkilometern aus, sondern hatte gleich einen Hebel zur Hand, um das Protestcamp zu verbieten, da dieses schließlich nun unter das Versammlungsrecht fiel. »Wenn wir diese Camps tatsächlich nicht kriegen, dann werden wir massenhaft auf allen Grünflächen in Hamburg einfach Plätze besetzen«, kündigte Anwalt Andreas Beuth daraufhin an.
Dazu muss es (vielleicht) nicht mehr kommen: Das Verwaltungsgericht gab nun dem Widerspruch gegen das Campverbot statt. »Nach dem Versammlungsgesetz könne die Versammlungsbehörde zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen«, doch für das Verbot – auch von friedlich verlaufenden Versammlungen – werde ein polizeilicher Notstand vorausgesetzt. Dafür sei es notwendig, dass wegen vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Einsatzes des Polizei der Schutz der angemeldeten und nicht angemeldeten Versammlungen nicht möglich wäre. Einen Notstand konnte die Stadt Hamburg allerdings »nicht hinreichend konkret« darlegen, so das Gericht.
Die Hamburger Polizei kündigte umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht an. »Wir halten die Untersagung des Camps und die Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich«, erklärte Polizeipressesprecher Timo Zill zur Begründung. Die Polizei gehe »weiterhin davon aus, dass am Ende die von der Versammlungsbehörde erlassenen Einschränkungen rechtlichen Bestand haben werden«.
Zu dem Camp vom 30. Juni bis 9. Juli werden unter dem Motto »Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen« rund 10.000 Teilnehmer erwartet. Neben rund 3.000 Wohnzelten sollen eine Bühne und Veranstaltungszelte errichtet werden.
Motiviert von der Gerichtsentscheidung fühlt sich nun auch die Organisatoren der der »NoG20-Camp AG«. Die Planer dieses weiteren G20-Camps im Hamburger Volkspark im Westen der Stadt haben nun ebenfalls angekündigt, ihr Vorhaben als politische Versammlung anzumelden. Das teilten die Organisatoren am Mittwoch mit. »Es ist ein Spiel auf Zeit: Die Behörden müssen nun nachweisen, dass der Volkspark Altona nicht als Versammlungsfläche der ‘NoG20 CampAG’ genutzt werden darf«, erklärte Thomas Deuber vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac. Die Behörde hatte das vom 1. bis 9. Juli für etwa 3000 Gipfelgegner geplante Camp auf der großen Spielwiese des Volksparks untersagt. Diesem Park komme als Gartendenkmal ein besonderer Schutzstatus zu. Zudem sei das Zelten in öffentlichen Grünanlagen verboten.
Gipfelgegner reichen Eilanträge gegen Demo-Verbot ein
Die erfolgreiche Klage gegen das Campverbot ist jedoch nicht der einzige Fall, mit dem sich die Justiz derzeit in der Hansestadt mit bezug zu G20 auseinandersetzen muss. Auch gegen das Demonstrationsverbot in Teilen Hamburgs sind am Dienstagabend drei Eilanträge beim Verwaltungsgericht eingegangen. Die Veranstalter der Proteste gegen den Gipfel wenden sich ebenfalls gegen die Allgemeinverfügung der Hamburger Polizei, soweit sie die angemeldeten Kundgebungen betreffen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Nach der Verfügung dürfen in einem Korridor verschiedener Routen zwischen Flughafen und Innenstadt vom 7. Juli (6.00 Uhr) bis zum 8. Juli (17.00 Uhr) keine Demonstrationen stattfinden. Das gilt am 7. Juli auch von 16.00 bis 24.00 Uhr rund um die Elbphilharmonie, weil die Staats- und Regierungschefs der G20 dort ein Konzert besuchen.
»Wer den Gipfel nach Hamburg holt, lädt den Protest mit ein. Der Senat trägt die politische Verantwortung dafür, dass auch an den beiden Gipfeltagen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen werden kann«, so Christiane Schneider, LINKEN-Abgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Gegen die Anordnung haben die G20-Gegner Widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt. Weil die Verfügung aber sofort vollziehbar ist, versuchen die Kläger im Eilverfahren – ähnlich wie im Fall des Protestcamps – einstweiligen Rechtsschutz zu bekommen. Über die Anträge werden drei verschiedene Kammern beim Verwaltungsgericht entscheiden. Einen Termin dafür gebe es noch nicht, sagte die Sprecherin.
Initiative will Grundrechte auch während des Gipfels verteidigen
»Das Treffen der mächtigsten Staatenlenker*innen soll einen Ausnahmezustand rechtfertigen, in dem die Verfassung außer Kraft gesetzt wird«, kritisiert Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie.
Gemeinsam mit anderen G20-Kritikern, Politikern, Aktivisten, Anwälten, Bürgerrechtler und Künstlern hat sie die Initiative »Grundrechte verteidigen« gegründet. Mit dem Aufruf wollen die Initiatoren klar machen, dass Grundrechte und Demokratie nicht für ein Prestigeprojekt geopfert werden dürfen. Dem Aufruf haben sich bereits über 40 Organisationen und über 50 Personen angeschlossen, unter ihnen das globalisierungskritische Netzwerk Attac Deutschland, die GEW Hamburg, das Grundrechtekomittee sowie die Humanistische Union.
»Es ist erschreckend, wie der autoritäre Ausnahmezustand von den Mächtigen dieser Welt zum Normalzustand erklärt wird – nicht nur von den Erdogans, Putins und Trumps dieser Welt, auch von der deutschen Bundesregierung«, so der Liedermacher Konstantin Wecker, der die Initiative unterstützt.
21.06.2017 Welt:
Gericht kippt Verbot für riesiges G-20-Protestcamp
Wenn Trump, Erdogan und Putin Anfang Juli nach Hamburg kommen, wollen G-20-Gegner protestieren – und auch diese müssen irgendwo schlafen. Der Platz im zentralen Hamburger Stadtpark ist hart umkämpft.
Die Genugtuung ist nicht zu übersehen: Entspannt lehnen die Vertreter linker Initiativen während der Pressekonferenz in ihren Stühlen, berichten bei Apfelschorle über ihren Kampf gegen die größte Demo-Verbotszone, die Hamburg je gesehen hat. Noch 15 Tage sind es bis zum G-20-Gipfel in Hamburg, und es wird an diesem Vormittag mehr als deutlich, was die Initiativen in den verbleibenden Tagen vorhaben: gegen das Verbot klagen – und zwar an allen Fronten. Gerade hat das Hamburger Verwaltungsgericht ihnen einen deutlichen Etappensieg beschert: Die Richter haben das Verbot für ein Protestcamp im Stadtpark gekippt. Die Stadt müsse das Zeltdorf für Demonstranten dulden, heißt es. Zumindest vorerst. Für die Sicherheitsbehörden ein herber Rückschlag.
Rund 10.000 Protestler sollen während des Gipfels im Stadtpark zelten, wenn es nach den Planern geht. Die Stadt will das verhindern. Die Wiese, auf der gecampt werden soll, liegt in der sogenannten Verbotszone: ein Areal, das vom Flughafen bis zur Willy-Brandt-Straße reichen soll, sich westlich bis nach Lokstedt und Niendorf, im Osten bis nach Steilshoop und Ohlsdorf ziehen wird und insgesamt 38 Quadratkilometer groß ist. Politische Versammlungen sind innerhalb der Zone verboten – von dieser Allgemeinverfügung war auch das Camp betroffen. Bis Mittwochmorgen.
Geht der Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht?
Das Verwaltungsgericht hat da entschieden, dass „ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen einen polizeilichen Notstand“ voraussetze. Die Polizei müsste im konkreten Fall nachweisen, dass sie nicht in der Lage wäre, das Camp zu schützen. In dem Beschluss des Verwaltungsgerichts heißt es jedoch, die Polizei habe diese Voraussetzungen „nicht hinreichend konkret“ dargelegt. Die Ausführungen seien „zu allgemein geblieben“. Die Stadt kann gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen – Polizeisprecher Timo Zill hat diesen Schritt bereits angekündigt: „Wir halten die Untersagung des Camps und die Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich“, sagt er. „Ich gehe von weiteren Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zur Klärung aller Fragen aus“, twitterte außerdem Polizeipräsident Ralf Martin Meyer.
Martin Klingner, der die Protestcamp-Planer als Anwalt vertritt, appellierte am Mittwochvormittag hingegen an den Senat: „Überlassen Sie nicht der Polizei eine solch politische Entscheidung.“ Vertreter des Gängeviertels hatten in ihre Nachbarschaft geladen, gaben gemeinsam mit Klingner und den Organisatoren der Großdemo „Grenzenlose Solidarität statt G 20“ einen Überblick über den Stand an der Klagefront. Die Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts haben aktuell ordentlich zu tun, gleich mehrere Verfahren laufen zur Demo-Verbotszone: Neben dem Camp im Stadtpark ist auch das Gängeviertel betroffen. Die Kreativen hatten für die Zeit des Gipfels in ihren Räumen zwischen Caffamacherreihe und Valentinskamp eine „Oase“ geplant – eine Art Dauerkundgebung mit Lesungen, Konzerten und Kunstaktionen. Durch das Verbot dürfen die Veranstaltungen nach jetzigem Stand nicht stattfinden. Der Verein Gängeviertel wehrt sich vor Gericht.
„Wir wollen Ruheort sein für Menschen, die sich einen Gegenentwurf zur Agenda der G-20-Staaten anschauen wollen“, sagt ein Sprecher. Vonseiten der Polizei werde argumentiert, man fürchte Blockaden, die vom Gängeviertel aus organisiert würden. „Es wird von uns aber keine Eskalation ausgehen“, betont der Sprecher. „Wir sind sehr optimistisch, dass das Verwaltungsgericht uns recht gibt.“ Man habe derweil schon mal mit dem Aufbau begonnen. Bereits am 30. Juni soll in dem Künstlerviertel das Programm starten.
Noch immer unklar ist auch, ob am 8. Juli eine große Schlusskundgebung auf dem Heiligengeistfeld stattfinden wird oder nicht. Die Initiatoren wollen hier mit bis zu 150.000 Teilnehmern auflaufen. Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hatte jedoch betont, dass das Heiligengeistfeld zu dicht an den Messehallen liege, wo der G-20-Gipfel ausgetragen wird – die Stadt erteilte eine Absage. Die Aktivisten haben deshalb am Montag nun ebenfalls einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht.
In der Opposition sorgt die vorübergehende Erlaubnis für das Camp im Stadtpark für Kopfschütteln. „Der einstweilige Entscheid war so vorhersehbar wie für den Senat vermeidbar“, sagt Carl Jarchow, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, und wirft den Zuständigen mangelnde Sorgfalt vor. Der Senat habe es versäumt, „im Verfahren die Allgemeinverfügung ausreichend mit verfassungsrechtlichen Anforderungen zu begründen“. Das sei „unverantwortlich“. Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Linken, sieht in dem Urteil eine umfassende Absage an die Verbotszonen-Pläne der Stadt: „Das Gericht hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Allgemeinverfügung der Polizei und damit die Errichtung der Zone des totalen Demonstrationsverbots rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügen.“ Es habe mit seinem Eilentscheid die Versammlungsfreiheit und damit „ein fundamentales und von der Verfassung geschütztes demokratisches Grundrecht gestärkt“. Sie fordere den daher Senat auf, die Allgemeinverfügung aufzuheben.
21.06.2017 Hamburger Abendblatt:
Kommt das Anti-G20-Camp im Stadtpark doch?
Verwaltungsgericht verschafft Gipfelgegnern Etappensieg. Polizei kündigt Beschwerde gegen den Beschluss an
Mit ihrem Verbot aller politischen Versammlungen während des G20-Gipfels am 7. und 8. Juli innerhalb einer 38 Quadratkilometer großen, innerstädtischen Zone ist die Polizei vorläufig gescheitert – zumindest in Bezug auf ein Verbot des Protestcamps an diesen Tagen. Von der sogenannten 66-seitigen Allgemeinverfügung wurde auch das Camp der G20-Gegner im Stadtpark umfasst.
In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Hamburger Verwaltungsgerichtes heißt es nun, dass “ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen einen polizeilichen Notstand” voraussetze; hierfür sei es aber notwendig, dass die Polizei nachweislich nicht in der Lage wäre, angemeldete und unangemeldete Versammlungen zu schützen. Wie aus dem Beschluss hervorgeht, habe die Polizei diese Voraussetzungen “nicht hinreichend konkret” dargelegt. Die Ausführungen seien “zu allgemein geblieben”, so das Gericht. Die Stadt kann allerdings gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.
Polizei kündigt Beschwerde gegen Entscheidung des Gerichts an
Es ist ein weiterer Etappensieg der Gipfelgegner, deren Camp nach jetzigem Stand stattfinden darf. Bereits am 7. Juni hatte das Verwaltungsgericht in einem anderen Verfahren beschlossen, dass die Stadt die Zeltstadt mit bis zu 10.000 Teilnehmern dulden müsse. Zumal das Protestcamp als politische Versammlung zu werten sei und damit auch dem Versammlungsrecht unterliege. Gegen diesen Beschluss hat die Stadt bereits Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus. Allerdings: Die Polizei hat noch die Möglichkeit, eine speziell auf das Stadtpark-Camp zugeschnittene, sogenannte “beschränkende versammlungsrechtliche” Verfügung zu erlassen. Nach Abendblatt-Informationen wird auch genau das geprüft.
Schon am Mittwochnachmittag kündigte die Polizei Hamburg an, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde einzulegen. Polizeisprecher Timo Zill betonte den vorläufigen Charakter der Entscheidung: “Es handelt sich um die zweite erstinstanzliche Entscheidung zum Protest-Camp. Wir halten die Untersagung des Camps und die Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich und werden deswegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass am Ende die von der Versammlungsbehörde erlassenen Einschränkungen rechtlichen Bestand haben werden.”
Quelle:
http://www.abendblatt.de/hamburg/article210983029/Kommt-das-Anti-G20-Camp-im-Stadtpark-doch.html
21.06.2017 SHZ:
Protestcamp im Stadtpark: Etappensieg für G20-Gegner vor Gericht
Solange es keinen Notstand gebe, könne eine friedliche Versammlung nicht verboten werden, sagen die Richter.
Die juristischen Auseinandersetzungen um Protestcamps während des G20-Gipfels Anfang Juli in Hamburg gehen in weitere Runden. Zunächst haben Planer eines G20-Camps im Hamburger Stadtpark einen Etappensieg errungen. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts muss die Stadt dieses geplante Protestcamp vorerst zwar dulden, aber: „Wir gehen in die Beschwerde. Ich gehe von weiteren Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zur Klärung aller Fragen aus“, twitterte Polizeipräsident Ralf Martin Meyer am Mittwoch. Zu diesem Protestcamp erwarten die Veranstalter rund 10.000 Teilnehmer, die in etwa 3000 Zelten unterkommen sollen.
Die Hamburger Versammlungsbehörde könne zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen, ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen setze aber einen polizeilichen Notstand voraus, teilte das Verwaltungsgericht zu seinem Beschluss (19 E 6258/17) mit. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen habe die Stadt nicht hinreichend konkret dargelegt. Als Versammlungsbehörde fungiert die Polizei.
Für den polizeilichen Notstand sei es notwendig, „dass wegen der Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Bemühens, gegebenenfalls externe Polizeikräfte hinzuziehen, der Schutz der angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen nicht möglich wäre“, teilte das Gericht mit. Gegen dessen Entscheidung kann Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. „Wir halten die Untersagung des Camps und die Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich“, teilte Polizeisprecher Timo Zill zum nächsten juristischen Schritt der Behörde mit.
Auch die Planer eines G20-Camps im Hamburger Volkspark im Westen der Stadt geben nicht auf und haben ihr Vorhaben jetzt als politische Versammlung angemeldet. Das teilten die Organisatoren der „NoG20-Camp AG“ ebenfalls am Mittwoch mit. „Es ist ein Spiel auf Zeit: Die Behörden müssen nun nachweisen, dass der Volkspark Altona nicht als Versammlungsfläche der ,NoG20 CampAG’ genutzt werden darf“, erklärte Thomas Deuber vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac.
Die Behörde hatte das vom 1. bis 9. Juli für etwa 3000 Gipfelgegner geplante Camp auf der großen Spielwiese des Parks untersagt. Sie begründete das Verbot damit, dass dem Volkspark als Gartendenkmal ein besonderer Schutzstatus zukomme und dass das Zelten in öffentlichen Grünanlagen verboten sei. Sollte das Volkspark-Camp nun auch als politische Versammlung abgelehnt werden, will die Vorbereitungsgruppe auch hiergegen juristisch vorgehen.
Gegen das Demonstrationsverbot während des G20-Gipfels in Teilen des Hamburger Stadtgebiets sind weitere Eilanträge beim Verwaltungsgericht anhängig. Auch eine Initiative für eine Dauerkundgebung im sozio-kulturellen Gängeviertel und die Organisatoren einer Großdemonstration am 8. Juli unter dem Motto „G20 – not welcome!“ haben das Gericht angerufen.
21.06.2017 Deutschlandfunk:
Gericht erlaubt G20-Protestcamp im Stadtpark
Die Stadt Hamburg muss das geplante G20-Protestcamp im Stadtpark dulden.
Das entschied das Verwaltungsgericht. Es schränkte damit ein großräumiges Demonstrationsverbot der Innenbehörde während des Gipfeltreffens ein. Die Hansestadt hatte Anfang des Monats verfügt, dass in einem Korridor verschiedener Routen zwischen Flughafen und Innenstadt vom Morgen des 7. Juli bis zum Nachmittag des 8. Juli keine Proteste stattfinden dürfen. Betroffen ist eine Fläche von rund 38 Quadratkilometern, in der auch der Stadtpark liegt. Zu dem Protest-Camp werden rund 10.000 Teilnehmer erwartet.
21.06.2017 Stern:
Gericht erlaubt G20-Gegnern Protestcamp im Stadtpark
Erfolg für die G20-Gegner: Das Hamburger Verwaltungsgericht gab einer Beschwerde gegen ein allgemeines Versammlungsverbot im Stadtpark Recht. Damit ist der Weg für ein Camp – vorerst – frei. Die Behörden geben sich aber noch nicht geschlagen..
Etappen-Erfolg für G20-Gegner: Das Hamburger Verwaltungsgericht hat eine Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde für ungültig erklärt und damit den Weg für ein Protestcamp im Stadtpark vorerst frei gemacht.
Der Entscheidung zufolge konnten die Behörden zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen. Ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen setze aber einen polizeilichen Notstand voraus, befand das Gericht. Dafür sei es notwendig, dass wegen vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Einsatzes der Polizei der Schutz der angemeldeten und nicht angemeldeten Versammlungen nicht möglich wäre.
Ob das Camp am Ende tatsächlich errichtet wird, ist jedoch fraglich. Die Behörden wollen weiterhin ein Verbot durchsetzen. Polizeisprecher Timo Zill gab folgende Stellungnahme ab: “Wir halten die Untersagung des Camps und die Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich und werden deswegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Wir gehen weiterhin davon aus, dass am Ende die von der Versammlungsbehörde erlassenen Einschränkungen rechtlichen Bestand haben werden.”
Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hat unterdessen dem NDR gegenüber angekündigt, dass die Sicherheitskräfte während des Gipfels keine wilden Camps von Demonstranten dulden würden. Sollte es keine erlaubten Camps geben, haben einige G20-Gegner angekündigt, wild zu campen.
In solchen illegalen Lagern sieht Meyer jedoch einen potenziellen Rückzugsraum für gewaltbereite Demonstranten. Sollten Prostestler doch irgendwo Zelte aufbauen, will die Polizei daher eingreifen, so Meyer.
21.06.2017 MoPo:
Erfolg für G20-Gegner Verwaltungsgericht erlaubt Protestcamp im Stadtpark
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat – vorläufig – den Weg frei gemacht für das G20-Protestcamp im Stadtpark. Die Stadt hatte am 1. Juni ein allgemeines Versammlungsverbot für den 7. und 8. Juli in dem Bereich erlassen.
Diese „Allgemeinverfügung“ haben die Richter nun auf Beschwerde der Camp-Veranstalter für unzulässig erklärt.
Grund: Ein Verbot von friedlichen Veranstaltungen ist laut Versammlungsgesetzt nur erlaubt, wenn ein „polizeilicher Notstand“ vorliegt.
Dazu hätte die Stadt aber detailliert nachweisen müssen, warum der Polizei ein Schutz der Versammlung nicht möglich ist. „Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat die Freie und Hansestadt Hamburg nicht hinreichend konkret dargelegt“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Die Stadt kann die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht anfechten. „Es handelt sich um die zweite erstinstanzliche Entscheidung zum Protest-Camp. Wir halten die Untersagung des Camps und die Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich und werden deswegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.“, teilte Polizei-Sprecher Timo Zill mit.
Er zeigte sich zuversichtlich: „Wir gehen weiterhin davon aus, dass am Ende die von der Versammlungsbehörde erlassenen Einschränkungen rechtlichen Bestand haben werden.“
21.06.2017 Sat1:
Verwaltungsgericht erlaubt G20-Protestcamp in Hamburger Stadtpark
[Videoinerview mit Martin Klinger, Anwalt der Vorbereitungsgruppe]
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Hamburg das geplante G20-Protestcamp im Stadtpark dulden muss. Dementsprechend groß war die Freude über den juristischen Etappensieg der G20-Gegner, wie sich am Mittwoch auf einer Pressekonferenz im Gängeviertel zeigte. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte vom 30. Juni bis zum 9. Juli im Stadtpark eine Dauerkundgebung stattfinden. Das Camp-Verbot wurde mit einem polizeilichen Notstand begründet, der aber laut Gericht nicht hinreichend dargelegt wurde. Ein Zelt-Camp im Stadtpark will die Hamburger Polizei dennoch unbedingt verhindern und deswegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Möglicherweise könnte der Camp-Zwist sogar vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
21.06.2017 Welt:
Gerichtlicher Etappensieg für G20-Camp im Stadtpark
Die Planer eines G20-Camps im zentralen Hamburger Stadtpark haben einen juristischen Etappensieg errungen. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts muss die Stadt das geplante Protestcamp dulden. Die Hamburger Versammlungsbehörde könne zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen, ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen setze aber einen polizeilichen Notstand voraus, teilte das Verwaltungsgericht zu seinem Beschluss (19 E 6258/17) mit. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen habe die Stadt nicht hinreichend konkret dargelegt.
Für den polizeilichen Notstand sei es notwendig, «dass wegen der Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Bemühens, gegebenenfalls externe Polizeikräfte hinzuziehen, der Schutz der angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen nicht möglich wäre», teilte das Gericht mit. Gegen seine Entscheidung kann Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
21.06.2017 Merkur:
Gericht genehmigt G20-Protestcamp in Hamburg – Polizei will sich wehren
Es ist ein Etappensieg für die Gegner des G20-Gipfels in Hamburg. Ihr Protestcamp wurde genehmigt. Der Stadtstaat will weiter juristisch dagegen vorgehen.
Hamburg – Die juristischen Auseinandersetzungen um Protestcamps während des G20-Gipfels Anfang Juli in Hamburg gehen weiter. Planer eines G20-Camps im Hamburger Stadtpark haben zwar einen Etappensieg errungen. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss der Stadtstaat das Camp vorerst dulden. Er will sich aber wehren: „Wir gehen in die Beschwerde. Ich gehe von weiteren Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zur Klärung aller Fragen aus“, twitterte Polizeipräsident Ralf Martin Meyer am Mittwoch. Zu diesem Protestcamp erwarten die Veranstalter rund 10.000 Teilnehmer, die in etwa 3000 Zelten unterkommen sollen.
Die Planer eines weiteren G20-Camps im Hamburger Volkspark im Westen der Stadt geben derweil auch nicht auf und haben ihr Vorhaben jetzt als politische Versammlung angemeldet. Das teilten die Organisatoren der „NoG20-Camp AG“ ebenfalls am Mittwoch mit. „Es ist ein Spiel auf Zeit: Die Behörden müssen nun nachweisen, dass der Volkspark Altona nicht als Versammlungsfläche der „NoG20 CampAG“ genutzt werden darf“, erklärte Thomas Deuber vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac. Die Behörde hatte das vom 1. bis 9. Juli für etwa 3000 Gipfelgegner geplante Camp auf der großen Spielwiese des Volksparks untersagt. Diesem Park komme als Gartendenkmal ein besonderer Schutzstatus zu. Zudem sei das Zelten in öffentlichen Grünanlagen verboten.
21.06.2017 AFP:
Veranstalter von Protestcamp gegen G20-Gipfel siegen vor Verwaltungsgericht
Die Veranstalter eines Protestcamps gegen den G20-Gipfel in Hamburg haben einen juristischen Erfolg gegen die Hansestadt errungen. Am Mittwoch gab das Verwaltungsgericht Hamburg dem Antrag statt, trotz der für den G20-Gipfel erlassenen sogenannten Allgemeinverfügung das Camp zur Beherbergung der G20-Gegner im Stadtpark zu genehmigen. Die Polizei kündigte eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht an.
Der Entscheidung zufolge konnten die Behörden zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen. Ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen setze aber einen polizeilichen Notstand voraus, befand das Gericht. Dafür sei es notwendig, dass wegen vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Einsatzes des Polizei der Schutz der angemeldeten und nicht angemeldeten Versammlungen nicht möglich wäre.
Nach der Gerichtsentscheidung legte die Stadt Hamburg diese Voraussetzungen aber nicht hinreichend konkret dar. Gegen die Entscheidung kann die Hansestadt noch Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Zu dem im Stadtpark geplanten Protestcamp erwartet der Veranstalter etwa zehntausend Teilnehmer, die im Stadtpark in 3000 Zelten leben sollen. Außerdem sollen verschiedene Veranstaltungen dort stattfinden.
Die Hamburger Polizei kündigte die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht umgehend an. “Wir halten die Untersagung des Camps und die Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich”, erklärte Polizeipressesprecher Timo Zill zur Begründung. Die Polizei gehe “weiterhin davon aus, dass am Ende die von der Versammlungsbehörde erlassenen Einschränkungen rechtlichen Bestand haben werden”.
21.06.2017 Spiegel Online:
Gericht genehmigt Protestcamp im Stadtpark
Erfolg für die Gegner des G20-Gipfels in Hamburg: Das Verwaltungsgericht erlaubt den Aktivisten trotz der Versammlungsverbote, im Stadtpark ein Protestcamp für rund 10.000 Teilnehmer zu errichten.
Die Veranstalter eines Protestcamps gegen den G20-Gipfel haben sich juristisch gegen die Hansestadt durchgesetzt. Am Mittwoch gab das Verwaltungsgericht Hamburg dem Antrag statt, trotz der für den G20-Gipfel erlassenen sogenannten Allgemeinverfügung im Stadtpark ein Camp zu genehmigen, in dem Aktivisten beherbergt werden sollen.
Zu dem im Stadtpark geplanten Protestcamp erwartet der Veranstalter etwa zehntausend Teilnehmer, die im Stadtpark in 3000 Zelten leben sollen. Außerdem sollen verschiedene Veranstaltungen dort stattfinden.
Die Behörden durften zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen. Ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen setze aber einen polizeilichen Notstand voraus, entschied das Gericht. Dafür sei es notwendig, dass wegen vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Einsatzes der Polizei ein Schutz der angemeldeten und nicht angemeldeten Versammlungen nicht möglich wäre.
Die Stadt Hamburg habe diese Voraussetzungen aber nicht hinreichend konkret dargelegt, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Die Hamburger Polizei kündigte bereits eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht an. “Wir halten die Untersagung des Camps und die Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich”, erklärte Polizeipressesprecher Timo Zill zur Begründung. Die Polizei gehe “weiterhin davon aus, dass am Ende die von der Versammlungsbehörde erlassenen Einschränkungen rechtlichen Bestand haben werden”.
21.06.2017 NDR:
G20-Gipfel: Polizei duldet keine wilden Camps
Laut Verfügung der Polizei darf auf bestimmten Strecken während des G20-Gipfels nicht demonstriert werden. Doch gegen diese Anordnung sind nun drei Eilanträge beim Verwaltungsgericht eingegangen. Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer geht davon aus, dass am Ende vielleicht sogar das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss. Das sagte er am Dienstagabend in der Sendung “Treffpunkt Hamburg” bei NDR 90,3.
Kippt das Demonstrationsverbot, das für einige Teile der Stadt während des G20-Gipfels gilt? Bislang ist vorgesehen, dass Routen zwischen Flughafen und Innenstadt für Demonstranten tabu sein sollen. Die Politikerkolonnen sollen freie Fahrt haben. Allein US-Präsident Donald Trump wird auf seinem Weg Richtung Messehallen von rund 40 Fahrzeugen begleitet. Polizeipräsident Meyer verteidigte die Anordnung. Er warnte davor, die Verbotszone aufzuheben: “Nehmen wir mal an, sie würde aufgehoben, dann würde sich die Gefahr erhöhen und wir müssten uns was Neues überlegen. Das heißt, dann ist das Risiko größer. Das Risiko für die Teilnehmer, das Risiko für friedlich Demonstrierende und das Risiko für andere Schäden.” Meyer rechnet nicht mit einer schnellen Entscheidung. Möglicherweise müsse am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob das eingeschränkte Demonstrationsverbot während des G20-Gipfels rechtens ist oder nicht, so Meyer.
Wildes Campen soll nicht geduldet werden
Meyer kündigte außerdem an, dass die Polizei gegen wilde Camps hart durchgreifen werde. G20-Gegner hatten große Camps im Stadtpark oder im Volkspark gefordert. Da diese nicht genehmigt wurden, kündigten sie an, wild zu campen. Wilde Demo-Camps seien für die Ordnungskräfte aber schwierig, so Meyer. Denn oft seien sie Rückzugs- und Mobilisierungsraum für besonders gewaltbereite Demonstrantenten. “Wir haben das erlebt in Heiligendamm und in Kehl beim NATO-Gipfel. Auf der einen Seite der Grenze wurden Camps zugelassen, da hat es Krawalle gegeben. Auf der anderen Seite wurden die Camps nicht zugelassen, da ist nichts passiert.”
Sollten doch irgendwo Demonstranten ihre Zelte aufbauen, will die Hamburger Polizei kurzen Prozess machen: “Erstmals lassen wir uns die Kompetenz übertragen von den Bezirken, damit wir selber aktiv werden können, um dann die Camps aufzulösen und die Zelte oder ähnliches sicherzustellen.” Die Polizei werde auf jeden Fall handlungfähig sein, kündigte Meyer an.
17.06.2017 LN:
Im Fall eines Verbots wollen G20-Gegner wild zelten
Im Falle eines endgültigen Verbots ihrer geplanten Camps beim G20-Gipfel in Hamburg wollen die Gegner des Treffens in der Stadt wild zelten. „Wenn wir diese Camps tatsächlich nicht kriegen, dann werden wir massenhaft auf allen Grünflächen in Hamburg einfach Plätze besetzen“, sagte der Anwalt Andreas Beuth am Samstagabend vor dem linksautonomen Kulturzentrum „Rote Flora“ im Schanzenviertel. Die Aktivisten bekräftigten zugleich, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um die Camps im Stadtpark und im Altonaer Volkspark durchzusetzen. Dort sollen vor und während des Treffens der Staats- und Regierungschefs jeweils mehrere tausend G20-Gegner zelten.
12.06.2017 NDR:
G20-Protest-Camps: Grote bleibt hart
Das Bündnis “G20 entern” hat am Sonntag im Vorfeld des G20-Gipfels Anfang Juli vor der Elbphilharmonie Zelte aufgeschlagen. Mit der Aktion, die am Abend beendet wurde, wollten die 20 bis 30 Aktivisten gegen die Haltung Hamburgs aufmerksam machen, Protestlager während des Gipfels zu verbieten. “Camps sind die materielle Grundlage für jeglichen Protest zu G20, und weder das Camp im Altonaer Volkspark noch das Stadtpark-Camp sind erlaubt”, kritisierte ein Bündnis-Sprecher. Wer sich aber die Politik zu einem Gipfeltreffen einlade, lade sich auch den Protest ein, hieß es von den Organisatoren.
Grote bezweifelt Unterkunftsprobleme
Hamburgs Innensenator Andy Grote bekräftigte noch am Sonntag seine ablehnende Haltung zu G20-Protestlagern. Am Abend sagte er zu NDR 90,3: “Wir gehen erstmal nicht davon aus, dass es wirkliche Probleme gibt, hier in der Stadt unterzukommen. Es gibt eine hohe Bereitschaft in der Szene, Anreisende aufzunehmen.” Außerdem gebe es Kapazitäten in buchbaren Hostels und Jugendherbergen.
Bis zu 15.000 Menschen sollen in Altonaer Camp schlafen
Die Organisatoren eines Gipfelcamps im Altonaer Volkspark widersprachen. “Wir gehen insgesamt von 10.000 bis 15.000 Menschen aus – eine Menge, die man nicht privat unterbringen kann, auch in linken Stukturen nicht”, sagte Deniz Ergün vom Bündnis “G20 entern”. Die Hamburger Hotelpreise seien immens in der Zeit. “Das kann man sich nicht leisten.”
Eine Entscheidung über das Gipfelcamp im Altonaer Volkspark steht noch aus. Am Freitag hatte die Polizei eine Allgemeinverfügung erlassen und damit Proteste und ein Gipfelcamp im Stadtpark verboten. Gipfelgegner hatten bereits angekündigt, dagegen zu klagen.
Quelle:
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Protest-Camps-Grote-bleibt-hart,protestcamp184.html
09.06.2017 Fink.Hamburg:
G20-Gegner
Stadtpark-Camp muss geduldet werden
G20-Gegner wollen während des Gipfels im Stadtpark campen. Das Vorhaben war vom Bezirksamt Nord verboten worden. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte.
Das Protestcamp, das G20-Gegner im Stadtpark vom 30. Juni bis zum 9. Juli planen, muss geduldet werden. Das erklärte das Verwaltungsgericht Hamburg in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hätte das Camp zu Unrecht unter Berufung auf den Schutz des Stadtparks als Grünanlage verboten, hieß es in einer Mitteilung. Die Veranstaltung müsse nun vorläufig geduldet werden.
Bis zu 10.000 G20-Gegner werden auf dem Camp erwartet. In der Mitteilung des Verwaltungsgerichts hieß es, das Camp unterliege dem grundgesetzlich geschützten Versammlungsrecht, wodurch die Notwendigkeit einer grünanlagenrechtlichen Erlaubnis entfalle. Somit wechsle auch die Zuständigkeit vom Bezirksamt auf die Innenbehörde. Konkret bedeutet das: Das Camp wird vorläufig erlaubt – bis eine Verfügung der Innenbehörde auf der Grundlage des Versammlungsrechtes vorgelegt wird.
Quelle:
https://fink.hamburg/2017/06/stadtpark-camp-muss-geduldet-werden/
09.06.2017 NDR:
Gericht erlaubt Protestcamp der G20-Gegner
Etappensieg vor Gericht: Das geplante Protestcamp für G20-Gipfelgegner im Hamburger Stadtpark darf nun doch errichtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Das Camp unterliege dem grundrechtlich geschützten Versammlungsrecht. Daher sei keine gesonderte Erlaubnis für das Nutzen einer Grünfläche nötig, so die Richter. Ein mögliches Verbot oder Auflagen müssten sich auf das Versammlungsrecht stützen.
Das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist aber noch nicht gesprochen: Polizei und Innenbehörde wollen das Zeltlager nicht zulassen und prüfen die Gerichtsentscheidung. Beim Oberverwaltungsgericht können sie Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.
Die Veranstalter erwarten vom 30. Juni bis 9. Juli rund 10.000 Teilnehmer, die in 3.000 Wohnzelten unterkommen sollen. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hatte das Protestcamp nicht genehmigt. Bezirkschef Harald Rösler (SPD) befürchtete, ein Camp mit so vielen Menschen würde die Festwiese und andere Teile des Parks mitten in der Sommersaison zerstören.
Kein Zeltlager, sondern eine Demo
Das Camp sei kein Zeltlager, sondern eine politische Demonstration, hatte Martin Klingner, Anwalt der Veranstalter, hingegen argumentiert. Darum gelte in diesem Fall nicht das Sondernutzungs-, sondern das Versammlungsrecht – und das sei schwerwiegender. Das sehen auch die Verwaltungsrichter so.
Zuständige Behörde wechselt
Mit dieser Entscheidung wechselt auch die Genehmigungsbehörde für das Camp: Für Genehmigungen nach dem Versammlungsrecht ist die Innenbehörde zuständig, nicht das Bezirksamt. Auch die Innenbehörde werde das Camp nicht verhindern können, meint die Interventionistische Linke, die die Proteste gegen das Gipfel-Treffen mitorganisiert. Immerhin seien diese Veranstaltungen vom Versammlungsrecht geschützt.
Unterschiedliche Reaktionen aus der Politik
Genauso sieht das die Hamburger Linksfraktion. Sie fordert die Innenbehörde auf, für einen reibungslosen Ablauf des Protest-Camps zu sorgen. Ganz anders sieht das die CDU: Sie verlangt vom Senat, alle Möglichkeiten zu prüfen, um das Camp zu verhindern, es gebe keinen Anspruch auf kostenlose Schlafplätze. Die AfD hingegen findet: Der Stadtpark gehört allen, linke G20-Gegner haben kein Privileg darauf.
Polizei will Zeltlager nicht zulassen
Die Polizei machte weiter deutlich, dass sie das Zeltlager nicht zulassen werde. “Die Innenbehörde und die Polizei halten eine Durchführung des Camps aus Sicherheitsgründen nach wie vor für unvertretbar”, erklärte Polizeisprecher Timo Zill. Das Camp habe eine zentrale Funktion in der Selbstorganisation der militanten Gipfelgegner. Es liege zudem in der Nähe der freizuhaltenden Straßen, über die die G20-Teilnehmer vom Flughafen zum Veranstaltungsort fahren. Die militanten Gipfelgegner hätten angekündigt, diese Transferstrecken blockieren zu wollen. “Wir gehen weiter davon aus, dass das Camp im Stadtpark nicht stattfinden wird”, erklärte Zill.
Stadtparkwiese ist ungeeignet
Der Leiter des Bezirksamts Nord, Harald Rösler (SPD), äußerte sich zum Thema ähnlich. Die Festwiese des Hamburger Stadtparks sei für das mehrtägige Protestcamp nicht geeignet. “Das Bezirksamt wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und die Einleitung weiterer Schritte sorgfältig prüfen und geht davon aus, dass das Camp nicht im Stadtpark stattfinden wird.”
09.06.2017 Hamburger Abendblatt:
Kommentar
Kein Freibrief für das G20-Camp
Verwaltungsgericht weist sowohl Politiker als auch G20-Gegner in die Schranken
Hamburgs Verwaltungsrichter haben gestern ein fast schon salomonisches Urteil gefällt. Zwar darf der Bezirk Nord das G20-Protestcamp im Stadtpark nicht mit Verweis auf die Grünanlagenverordnung verbieten. Allerdings machen die Richter in ihrem Urteil deutlich, dass auch das grundrechtlich geschützte Versammlungsrecht Auflagen für das Camp nicht ausschließt.
An die Politiker, die sich um eine klare Entscheidung herumdrücken wollten, richteten die Richter die Botschaft: Auch ein Protestcamp ist eine Versammlung, bei der der meinungskundgebende Charakter überwiege. Dieses bedürfe keiner gesonderten grünanlagenrechtlichen Erlaubnis. Mit anderen Worten: Das deutsche Grundgesetz schützt ganz grundsätzlich auch Protestcamps.
An die Organisatoren des Camps und deren Unterstützer erging allerdings eine ebenso klare Botschaft: Wer so ein Zeltlager über neun Tage, in denen bis zu 3000 Menschen regelmäßig übernachten würden, organisiert, muss dafür sorgen, dass hier ein Mindestmaß an Ordnung eingehalten wird. Also: Wie ist beispielsweise die Entsorgung von Fäkalien und Abfällen organisiert? Wie der Brandschutz geregelt?
Hinzu kommt, und darauf weisen die Richter ausdrücklich hin, dass Belange der Anwohner und der Schutz der Grünanlage ebenso in die Bewertung einfließen, ob so ein Camp zu erlauben ist. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist zwar ein Grundrecht. Aus ihm ergibt sich aber kein Anspruch darauf, dass andere Menschen in ihren verbrieften Rechten beeinträchtigt werden.
Behörden und Veranstalter müssen sich zusammensetzen. Die einen müssen strenge Auflagen formulieren, die anderen nachweisen, dass sie diese erfüllen.
Quelle:
http://www.abendblatt.de/meinung/article210848827/Kein-Freibrief-fuer-das-Camp.html
08.06.2017 Hamburger Abendblatt:
Gericht genehmigt G20-Protestcamp im Stadtpark
Genehmigung gilt nur vorläufig. Das Bezirksamt Nord bleibt bei seiner Meinung, dass der Stadtpark nicht für das Camp geeignet sei.
Sie arbeiten schon an einem Lageplan ihrer Zeltstadt. Bis zu 10.000 Menschen sollen von Ende Juni bis zum Ende des politischen Gipfels am 8. Juli im Stadtpark campieren – vom See über die Festwiese bis zur Otto-Wels-Straße. Vorn zwei Bühnen. Hinten viele “Barrios”, also Quartiere von Teilnehmern aus Deutschland, Europa und den USA. “Jeder ist willkommen”, sagt ein Sprecher der Organisatoren. Für die Polizei wäre es das denkbar schlechteste Szenario.
Aus Sicherheitsgründen hatte der Senat das Protestcamp im Stadtpark von Beginn an abgelehnt. Durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts gilt die geplante Zeltstadt nun aber rechtlich als politische Versammlung. Die Behörden müssen damit versammlungsrechtliche Gründe angeben, um das Camp noch zu verhindern. In scharfer Wortwahl bezeichnen Polizei und Innenbehörde in einer Reaktion nicht nur den Standort, sondern das Camp selbst als “unvertretbar”.
Polizei hat zwei wesentliche Bedenken
Nach Abendblatt-Informationen gibt es zwei wesentliche Bedenken: Einerseits führen Protokollstrecken für die Staatsgäste direkt am Stadtpark vorbei. Zudem liegt das Polizeipräsidium in unmittelbarer Nähe. “Das Camp hat eine zentrale Funktion in der Selbstorganisation der militanten Gipfelgegner”, sagt Polizeisprecher Timo Zill.
Die Organisatoren haben nach Einschätzung des Verfassungsschutzes eindeutig linksextremistische Bezüge. Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) warf den Gipfel-Gegnern bereits am Mittwoch vor, sich nicht genügend von Gewalt zu distanzieren. Auf die Anmerkungen, dass die Demonstranten einen Platz zum Schlafen bräuchten, sagte Scholz: “Es ist nicht so, dass ich einen Hotelbetrieb betreibe.” Eine Entscheidung darüber, die Einstufung als politische Demonstration anzufechten, ist noch nicht gefallen. In Sicherheitskreisen wird davon ausgegangen, das Camp im Stadtpark – ähnlich wie die vorgesehenen innerstädtischen Routen von Großdemonstrationen während des Gipfels – auch mithilfe des Versammlungsrechtes noch verhindern zu können.
Anmelder würde für Schäden kaum haften
Das Verwaltungsgericht wies in seinem Urteil ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der versammlungsrechtlichen Verfügung auch der Schutz der in der Grünanlage vorhandenen Pflanzen und Tiere, die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Camps, ein hinreichendes Sicherheits- und Rettungskonzept sowie die Belange der Anwohner zu berücksichtigen seien. Dem aber könne das Gericht nicht vorgreifen. Der Leiter des Bezirksamts Nord, Harald Rösler (SPD), sagte, der Aufbau und Betrieb so eines großen Camps seien mit einem “extrem hohen technischen und organisatorischen Aufwand” verbunden. “Ich sehe da bislang keine entsprechenden Konzepte und Vorbereitungen.” Zudem gebe es “keinen professionellen Ansprechpartner, von dem ich weiß, der so ein Camp umsetzen kann”.
Die Anmelder des Camps halten die Befürchtungen vor gewaltbereiten Teilnehmern und Krawallen dagegen für politisches Kalkül. “Wir werden alle Maßnahmen ergreifen, um Schäden an der Grünfläche zu verhindern”, sagte ein Sprecher der Organisationsgruppe dem Abendblatt. Es sei auch bereits angeboten worden, beim Aussäen neuer Rasenflächen zu helfen.
Eine Privatperson fungiert als offizieller Anmelder. Das Urteil hat für ihn rechtliche Vorteile: Wenn er die versammlungsrechtlichen Auflagen der Polizei erfülle, hafte er voraussichtlich nicht mehr für Sachschäden an der Fläche, sagt der Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Organisatoren vertritt. “Es besteht eine Bereitschaft zur Kooperation. Die Gegenseite muss nach dem Urteil nun das Gespräch suchen.” Der SPD-Innenpolitiker Arno Münster sagt zu dem Urteil: “Da ist juristisch sicher das letzte Wort noch nicht gesprochen”.
Grüne verweisen auf rechtsstaatliche Prinzipien
Die Grünen-Politikerin Antje Möller verwies auf die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien. Das Protestcamp werde jetzt mit den Maßstäben einer Versammlung bewertet. “Das bedeutet Rechte, aber auch Pflichten für die anmeldenden Personen. Und es bedeutet eine Abwägung von Sicherheitsbedenken gegenüber einer Einschränkung von Grundrechten.”
Der CDU-Innenpolitiker Dennis Gladiator forderte den Senat auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, um dieses Camp in dieser Form zu unterbinden. “Klar ist: es gibt keinen Anspruch auf Schlafplätze. Die Sicherheit aller Beteiligten muss Priorität haben.”
Der FDP-Innenpolitiker Carl Jarchow warf dem Senat Unehrlichkeit vor. Um das Protestcamp zu verbieten, werde es nicht ausreichen, sich auf das Grünanlagenrecht zu berufen. “Unserer Meinung nach müsste man die Wahrheit sagen, nämlich, dass man es nicht möchte, weil von so einem Camp Gewalt ausgehen könnte”, sagte Jarchow.
Die innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Christiane Schneider, begrüßte das Urteil. “Der versammlungsrechtliche Charakter steht bei dem Camp nach Auffassung des Gerichts im Vordergrund, es steht damit unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit und ist grundsätzlich einmal erlaubnisfrei.”
AfD: Schwieriger Abwägungsprozess
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Jörn Kruse, sprach von einem schwierigen Abwägungsprozess “zwischen dem hohen Gut der Versammlungsfreiheit und den möglicherweise massiven Schäden an den Grünflächen zum Nachteil der Allgemeinheit”. Der Protest gegen den G20-Gipfel sei legitim und müsse ermöglicht werden. “Es stellt sich aber die Frage der Verhältnismäßigkeit, wenn über 20.000 Füße über Tage hinweg die Grünflächen zertrampeln und den Bürgern Hamburgs eine Mondlandschaft für den Rest des Jahres hinterlassen. Denn der Stadtpark gehört allen Bürgern, die linken G20-Gegner haben kein Privileg darauf.”
08.06.2017 Neues Deutschland:
Gericht: NoG20-Camp darf im Hamburger Stadtpark stattfinden
Bezirksamt unterliegt vor dem Verwaltungsgericht / Richter entscheiden, dass es sich um eine politische Demonstration handelt
Ein kleiner Sieg für die NoG20-Aktivisten: Das Camp für die Gipfelstürmer darf nun doch im Hamburger Stadtpark errichtet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Zuvor hatte das Bezirksamt Hamburg-Nord des Organisator*innen die Genehmigung mit der Begründung verweigert, ein Camp mit so vielen Menschen würde die Wiese zerstören.
Aktivisten haben das Urteil erwartet: »Alles andere wäre undemokratischer Quatsch«, sagte Emily Laquer von der Interventionistischen Linken – bei allen bisherigen Gipfelprotesten hätten Gerichte ebenfalls entschieden, dass die Camps zum Protest gehören. Aber »Verbote-Grote«, gemeint ist Andy Grote, »versuche seit Beginn der Verhandlungen, als undemokratischster Innensenator in die Geschichte einzugehen«.
Die Organisatoren erwarten für die Zeit vom 30. Juni bis zum 9. Juli rund 10.000 Menschen, die auf dem Camp übernachten sollen. In dem Zeltlager sollen aber auch politische Veranstaltungen und Workshops stattfinden. Wie der NDR schreibt, hatte der Anwalt der Veranstalter daher argumentiert, dass es sich um eine politische Demonstration handele – und in diesem Fall nicht das Sondernutzungs-, sondern das Versammlungsrecht gelte. Die Verwaltungsrichter gaben ihm recht. Es sei daher keine gesonderte Erlaubnis für das Nutzen einer Grünfläche nötig. Ein mögliches Verbot oder Auflagen müssten sich auf das Versammlungsrecht stützen.
Damit müssen sich die Organisator*innen des Camps nun nicht weiter an das Bezirksamt richten, sondern mit der Innenbehörde auseinandersetzen. Es bleibt jedoch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.
08.06.2017 Stern:
Verwaltungsgericht erlaubt G20-Protestcamp im Hamburger Stadtpark
Zum G20-Gipfel planen Gegner des Treffens ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark. Dieses Vorhaben ist auch von Seiten des Hamburger Verwaltungsgerichts vorläufig erlaubt worden. Wie das “Hamburger Abendblatt” berichtet, unterliegt das Vorhaben nach Ansicht des Gerichts dem Schutz des Versammlungsrechts. In einer Erklärung des Gerichts hieß es demnach, dass man nicht mit Sicherheit sagen könne, dass nach dem Gesamtkonzept des Camps der nicht meinungskundgebende Charakter überwiege.
Das Verwaltungsgericht hob damit eine Entscheidung des Bezirksamts Hamburg-Nord auf, das den Stadtpark als ungeeignet für ein Protestcamp einschätzte und den Antrag für die Veranstaltung ablehnte.
08.06.2017 Radio Hamburg:
Juristisches Hin und Her
Gericht erlaubt G20-Camp im Stadtpark
Zwischenerfolg für die G20-Gegner und das geplante Protest-Camp im Stadtpark. Nach juristischem Tauziehen hat das Verwaltungsgericht das Camp vorerst erlaubt.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat das geplante Camp der G20-Gegner im Stadtpark vorübergehend erlaubt. Das Verbot des Camps durch den Bezirk Hamburg-Nord sei nicht rechtens, heißt es in einem am Donnerstag (08.06) veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Das Bezirksamt habe sich bei seiner Untersagung der Veranstaltung zu Unrecht auf den Schutz des Stadtparks als Grünanlage berufen. Das geplante Camp unterliege demnach dem grundgesetzlich geschützten Versammlungsrecht und benötige keine gesonderte grünanlagenrechtliche Erlaubnis. Ein mögliches Verbot oder Auflagen müssten sich auf das Versammlungsrecht stützen.
Dauerkundgebung in der G20-Woche
Damit wechselt auch die Genehmigungsbehörde für das Camp: Für Genehmigungen nach dem Versammlungsrecht ist die Innenbehörde zuständig, nicht das Bezirksamt. Sobald eine Verfügung auf der Grundlage des Versammlungsrechts vorliege, ende die Pflicht des Bezirksamtes, das Camp zu dulden. Die Veranstalter haben vom 30. Juni bis zum 9. Juli eine Dauerkundgebung mit dem Tenor “Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen” angemeldet. Sie erwarten rund 10.000 Teilnehmer, die in 3.000 Wohnzelten leben sollen. Daneben sind eine Bühne und mehrere Veranstaltungszelte geplant.
08.06.2017 LNONLINE:
Verwaltungsgericht kippt Verbot des Stadtpark-Camps
Der Bezirk Hamburg-Nord kann das geplante Camp der Gegner des G20-Gipfels im Stadtpark nicht verbieten.
Der Bezirk Hamburg-Nord kann das geplante Camp der Gegner des G20-Gipfels im Stadtpark nicht verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss festgestellt (Az.: 19 E 5697/17). Das Bezirksamt habe sich bei seiner Untersagung der Veranstaltung zu Unrecht auf den Schutz des Stadtparks als Grünanlage berufen. Deshalb müsse die Veranstaltung vorläufig geduldet werden.
Das für bis zu 10 000 G20-Gegner geplante Camp unterliege dem grundgesetzlich geschützten Versammlungsrecht und benötige keine gesonderte grünanlagenrechtliche Erlaubnis, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Ein mögliches Verbot oder Auflagen müssten sich auf das Versammlungsrecht stützen. Damit wechselt auch die Genehmigungsbehörde für das Camp: Für Genehmigungen nach dem Versammlungsrecht ist die Innenbehörde zuständig, nicht das Bezirksamt. Sobald eine Verfügung auf der Grundlage des Versammlungsrechts vorliege, Ende die Pflicht des Bezirksamtes, das Camp zu dulden.
08.06.2017 Welt:
Bezirksamt darf Protestcamp im Stadtpark nicht verbieten
Knapp 10.000 G-20-Gegner wollen vor und während des Gipfels ihr Lager im Hamburger Stadtpark aufschlagen. Geplant ist eine Dauerkundgebung mit dem Tenor „Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen“. Neben 3000 Wohnzelten sollen eine Bühne und mehrere Veranstaltungszelte errichtet und bespielt werden – in unmittelbarer Nähe zum Polizeipräsidium. Mit Verweis auf den Schutz von Grünanlagen, zu denen auch der Stadtpark zählt, hatte das Bezirksamt Hamburg-Nord das Massencamp bislang untersagt – und musste jetzt vor dem Verwaltungsgericht eine Schlappe hinnehmen.
Eine Veranstaltung wie das geplante Protestcamp, die dem grundrechtlich geschützten Versammlungsrecht unterfalle, bedürfe keiner gesonderten grünanlagenrechtlichen Erlaubnis, gaben die Verwaltungsrichter am Donnerstag bekannt. Das Camp dürfe „einstweilen errichtet werden“, die Veranstaltung müsse geduldet werden. Das Verwaltungsgericht war auf den Plan gerufen worden, nachdem der Veranstalter Widerspruch gegen die Bezirksentscheidung eingelegt und vorläufigen Rechtsschutz begehrten.
Nun ist Innensenator Grote am Zuge
Allerdings gelte diese Erlaubnis nur, solange die Versammlungsbehörde in der Polizei keine auf das Versammlungsrecht gestützten Auflagen oder sogar eine Untersagung erlasse, betonten die Richter. Und die dürfte nicht mehr lange auf sich warten lassen, weshalb die Verwaltungsgerichts-Entscheidung, gegen die das Bezirksamt wiederum Widerspruch einlegen kann, voraussichtlich nur ein Teilerfolg für die Veranstalter ist. Hatte doch SPD-Innensenator Andy Grote bereits mehrfach betont, ein solches Camp im Stadtpark nicht zulassen zu wollen, dessen Veranstalter der militanten autonomen Szene zugeordnet werden. „Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass das Camp möglichst nicht stattfinden kann“, betonte Grote.
Die Veranstalter hatten dagegen kritisiert, dass der Bezirk zwar das Protestcamp mit 10.000 Menschen verhindern wolle, keine Bedenken aber gegen das Rolling Stones-Konzert habe, zu dem 80.000 Besucher im Stadtpark erwartet werden. Dies „entlarve die Fadenscheinigkeit“ der Argumentation, hieß es.
26.04.2017 Hamburg1:
Innensenator lehnt ab – Polizei entscheidet
Kein Anti-G20 Camp im Stadtpark
[mit Video]
Quelle:
http://www.hamburg1.de/nachrichten/31715/Kein_Anti_G20_Camp_im_Stadtpark.html
24.05.2017 Süddeutsche Zeitung:
G20-Gegner ziehen wegen umstrittenen Camps vor Gericht
Nach dem Nein aus dem Bezirk Hamburg-Nord zu einem “antikapitalistischen Camp” im Stadtpark wollen sich die G20-Gegner mit juristischen Mitteln wehren. Die Vorbereitungsgruppe des Camps ziehe vor Gericht, teilten die Aktivisten mit. Ein entsprechender Eilantrag an das Hamburger Verwaltungsgericht sei am Mittwoch eingereicht worden. Nach Auffassung der Organisatoren handelt es sich bei dem Camp um eine politische Versammlung, die vom Grundrecht geschützt ist. “Wir werden notfalls durch alle Instanzen gehen, um die Bürgerrechte (…) zu verteidigen”, sagte der Anwalt der Gruppe, Martin Klingner.
Die G20-Gegner planen vom 30. Juni bis zum 9. Juli im Stadtpark ein Camp für rund 10 000 Menschen, was aber Polizei und Innenbehörde sowohl dort als auch an jedem anderen Ort in der Stadt strikt ablehnen. “Wir halten es aus Sicherheitsgründen nicht für vertretbar, ein Camp zuzulassen”, hatte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) der Deutschen Presse-Agentur kürzlich gesagt.
24.05.2017 Hamburger Abendblatt:
G20-Camp im Stadtpark – Aktivisten ziehen vor Gericht
Organisatoren des “Antikapitalistischen Camps” haben einen Eilantrag eingereicht. Notfalls wollen sie durch alle Instanzen gehen.
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) hatte bereits damit gerechnet – und genauso ist es jetzt auch eingetreten: Die Organisatoren des “Antikapitalistischen Camps” im Stadtpark wehren sich mit juristischen Mitteln gegen das Versammlungsverbot des Bezirks Hamburg-Nord. Am heutigen Mittwoch haben die G20-Gegner einen entsprechenden Eilantrag beim Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht.
“Es wird dazu möglicherweise den einen oder anderen Rechtsstreit geben”, prognostizierte Innensenator Grote erst vor wenigen Tagen und betonte zugleich, dass die Polizei alles tun werde, damit es ein solches Camp nicht gebe. “Wir halten es aus Sicherheitsgründen nicht für vertretbar.”
G20-Gegner wehren sich gegen Verbotsverfügung des Bezirks
Die Aktivisten, die die Fläche für das geplante “Antikapitalistische Camp” im Stadtpark am vergangenen Sonnabend besichtigt haben, wollen jedoch nicht kapitulieren. Sie wollen das Camp durchsetzen – nun mit Hilfe des Gerichts. Vor vier Wochen hatten die G20-Camp-Organisatoren ein politisches Protestcamp für die Zeit vom 30. Juni bis zum 9. Juli bei der Polizei als Versammlung angemeldet. Dort habe man sie an den Bezirk Hamburg-Nord verwiesen. Doch die Bezirksamtsleitung will eine nötige Sondernutzungserlaubnis nicht erteilen. “Der Bezirk erließ zudem eine Verbotsverfügung”, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Protestler. Gegen diese wehrt sich die Vorbereitungsgruppe des Camps nun.
Nach Auffassung der Aktivisten gebe es für ein Verbot keine rechtliche Grundlage. Im Gegenteil. “Die Stadt Hamburg muss das Campen erlauben, denn hier steht nicht das Übernachten in Zelten im Vordergrund, sondern die politische Meinungsäußerung”, so Martin Klingner, der Anwalt der Gruppe. Geplant ist, dass in dem Camp jeden Tag Kundgebungen, Veranstaltungen und Diskussionen stattfinden, die sich an die Öffentlichkeit richten. Das Camp sei damit ein zentraler Baustein des Protestes gegen G20.
Bezirksamt mache sich zum Handlanger von Innensenator Grote
Das Nein aus dem Bezirk Nord zu einem “Antikapitalistischen Camp” im Stadtpark aufgrund von Grünflächenverordnungen halten die Aktivisten darüber hinaus für vorgeschoben, da Anfang September die Rolling Stones vor Zehntausenden Zuschauern spielen werden. Camp-Mitorganisatorin Claudia M.: “Mit dem Verbot macht sich das Bezirksamt-Nord zum Handlanger von Innensenator Grote und seinen Kollegen, die schon seit Monaten ein Verbot fordern und die Proteste kriminalisieren.”
Die Anti-G20-Aktivisten sind sich sicher, dass ihnen das Gericht Recht geben wird und das Camp stattfinden werden kann. “Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut in einer Demokratie”, sagt ihr Rechtsanwalt Martin Klingner. Dieses sei derzeit in Gefahr, wenn der Hamburger Senat bei seiner repressiven Linie gegenüber dem demokratischen Protest bleibe. Klingner: “Wir werden notfalls durch alle Instanzen gehen, um die Bürgerrechte gegenüber den autoritären Methoden des Hamburger Senats zu verteidigen.”
24.05.2017 MOPO:
Umstrittenes G20-Camp im Stadtpark Jetzt ziehen die Aktivisten vor Gericht
Dieser Streit geht in die nächste Runde: Nach dem Nein vom Bezirk Hamburg-Nord zu einem „antikapitalistischen Camp“ im Stadtpark wollen sich die G20-Gegner mit juristischen Mitteln wehren. Die Vorbereitungsgruppe des Camps ziehe vor Gericht, teilten die Aktivisten mit. Ein entsprechender Eilantrag an das Hamburger Verwaltungsgericht sei am Mittwoch eingereicht worden.
Nach Auffassung der Organisatoren handelt es sich bei dem Camp um eine politische Versammlung, die vom Grundrecht geschützt ist. „Wir werden notfalls durch alle Instanzen gehen, um die Bürgerrechte (…) zu verteidigen“, sagte der Anwalt der Gruppe, Martin Klingner.
Die G20-Gegner planen vom 30. Juni bis zum 9. Juli im Stadtpark ein Camp für rund 10.000 Menschen, was aber Polizei und Innenbehörde sowohl dort als auch an jedem anderen Ort in der Stadt strikt ablehnen. „Wir halten es aus Sicherheitsgründen nicht für vertretbar, ein Camp zuzulassen“, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD)
24.05.2017 NDR:
G20: Gericht soll über Protestcamp entscheiden
Das Hamburger Verwaltungsgericht muss sich mit einem geplanten Protestcamp gegen den G20-Gipfel im Juli beschäftigen. Nachdem der Bezirk Nord das Camp im Hamburger Stadtpark abgelehnt hatte, haben die Veranstalter am Mittwoch einen entsprechenden Eilantrag gestellt.
Recht auf Versammlung
Das Camp sei kein Zeltlager, sondern eine politische Demonstration, so Martin Klingner, Anwalt der Veranstalter. Darum gelte in diesem Fall nicht das Sondernutzungs-, sondern das Versammlungsrecht – und das sei schwerwiegender, sagte Klingner. Weiterhin verspricht der Anwalt, man werde achtsam mit dem Park umgehen.
Angst vor Schäden
Genau daran hat Bezirkschef Harald Rösler (SPD) allerdings Zweifel. Er fürchtet, ein Camp mit 10.000 Menschen würde die Festwiese und andere Teile des Parks mitten in der Sommersaison zerstören. Ein Vergleich mit dem anstehenden Rolling-Stones-Konzert im September sei unzulässig, so Rösler. Zu dieser Zeit sei die Saison fast beendet und die Konzertveranstalter würden den Park durch aufwendige Schutzmaßnahmen viel weniger belasten. Sollte am Ende doch ein Schaden entstehen, könne man außerdem auf eine hohe sechsstellige Bürgschaft des Veranstalters zugreifen.
Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts erwartet Anwalt Klingner zeitnah, noch innerhalb einer Woche.
24.05.2017 Welt:
G20-Gegner ziehen wegen umstrittenen Camps vor Gericht
Nach dem Nein aus dem Bezirk Hamburg-Nord zu einem «antikapitalistischen Camp» im Stadtpark wollen sich die G20-Gegner mit juristischen Mitteln wehren. Die Vorbereitungsgruppe des Camps ziehe vor Gericht, teilten die Aktivisten mit. Ein entsprechender Eilantrag an das Hamburger Verwaltungsgericht sei am Mittwoch eingereicht worden. Nach Auffassung der Organisatoren handelt es sich bei dem Camp um eine politische Versammlung, die vom Grundrecht geschützt ist. «Wir werden notfalls durch alle Instanzen gehen, um die Bürgerrechte (…) zu verteidigen», sagte der Anwalt der Gruppe, Martin Klingner.
Die G20-Gegner planen vom 30. Juni bis zum 9. Juli im Stadtpark ein Camp für rund 10 000 Menschen, was aber Polizei und Innenbehörde sowohl dort als auch an jedem anderen Ort in der Stadt strikt ablehnen. «Wir halten es aus Sicherheitsgründen nicht für vertretbar, ein Camp zuzulassen», hatte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) der Deutschen Presse-Agentur kürzlich gesagt.
22.05.2017 Hamburger Abendblatt:
G20-Camp beruft sich auf Rolling Stones
Stadtpark-Konzert genehmigt, Zeltlager abgelehnt. Senator rechnet mit Rechtsstreit
Die Linksfraktion will die Kosten des G-20-Gipfels am 7./8. Juli in Hamburg zum Thema in der Bürgerschaft machen. Bislang habe der Senat keine genaueren Angaben zu den finanziellen Lasten des Gipfels gemacht, sagte Norbert Hackbusch, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion, am Sonntag. Die Bundesregierung habe pauschal 50 Millionen Euro für die Sicherheit beim OSZE-Treffen im vergangenen Dezember und für den G20-Gipfel bereitstellt. Sämtliche Mehrkosten müssten Hamburgs Steuerzahler allein schultern. Beim G20-Gipfel in Toronto 2010 seien umgerechnet rund 380 Millionen Euro an Sicherheitskosten aufgelaufen, sagt Hackbusch weiter. “Wir sehen auch für Hamburg ein kräftiges Haushaltsrisiko durch den Gipfel.”
Die Landeshaushaltsordnung schreibe vor, für alle finanzwirksamen Maßnahmen “angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen” durchzuführen, so der Bürgerschaftsabgeordnete. Daher fordere die Linke vom Senat eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse – oder mindestens eine Kostenschätzung sowie “die Auskunft darüber, wo der Senat die Millionensummen aus dem Haushalt nehmen will”. Der Antrag der Linksfraktion steht am 31. Mai auf der Tagesordnung der Bürgerschaft. In derselben Sitzung wird auch die Vereinbarung mit dem Bund über dessen 50-Millionen-Euro-Zuschuss debattiert.
Die Innenbehörde rechnet unterdessen bei einem endgültigen Verbot von Camps während des G20-Gipfels mit juristischen Auseinandersetzungen, will aber keinesfalls klein beigeben. “Es wird dazu möglicherweise den einen oder anderen Rechtsstreit geben”, sagte Innensenator Andy Grote (SPD). Die Polizei werde aber alles tun, damit es ein solches Camp nicht gebe. “Wir halten es aus Sicherheitsgründen nicht für vertretbar, ein Camp zuzulassen.”
Trotz des Nein aus dem Bezirk Nord zu einem “Antikapitalistischen Camp” im Stadtpark haben Aktivisten am Sonnabend die geplante Campfläche besichtigt. Das vermeintliche Verbot aufgrund von Grünflächenverordnungen sei “lächerlich”, sagte ein Mitglied der Vorbereitungsgruppe am Sonntag. Die Protestler berufen sich jetzt auf die Rolling Stones: Das genehmigte Konzert der Rockband am 9. September im Stadtpark zeige exemplarisch “die Verwertungslogik des Kapitalismus, die wir kritisieren”, erklärte der Vorbereitungskreis des Camps am Wochenende. Zu dem Konzert werden rund 80.000 Besucher im Stadtpark erwartet.
Das Camp solle nicht – wie von Grote behauptet – ein Schlafplatz werden, sondern ein politischer Entwurf gegen G20. 10.000 Menschen sollten vom 30. Juni bis zum 9. Juli im Stadtpark in Zelten wohnen und sich versammeln. Das lehnen aber Polizei und Innenbehörde sowohl im Stadtpark als auch an jedem anderen Ort in der Stadt strikt ab.
“Der Charme an dem Camp ist für die Szene ja nicht, dass die Leute sonst keine Übernachtungsgelegenheit fänden, sondern dass hier eine Struktur entsteht, ein Rückzugsbereich, eine logistische Basis, ein Sammelpunkt”, sagte Grote. “Das wäre eine ideale Situation für die militante Szene, der wir die Anmeldung zuordnen.
Quelle:
http://www.abendblatt.de/hamburg/article210656337/G20-Camp-beruft-sich-auf-Rolling-Stones.html
21.05.2017 SHZ:
Innenbehörde rechnet mit Prozessen wegen der umstrittenen G20-Camps
Die Vorbereitungsgruppe des „Antikapitalistischen Camps“ gibt sich unbeeindruckt: Trotz des Neins der Behörden für eine Zeltstadt während des G20-Gipfels absolviert sie einen Ortstermin.
Hamburgs Innenbehörde rechnet bei einem endgültigen Verbot von Camps während des G20-Gipfels mit juristischen Auseinandersetzungen, will aber keinesfalls klein beigeben. „Es wird dazu möglicherweise den einen oder anderen Rechtsstreit geben“, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.
Die Polizei werde aber alles tun, damit es ein solches Camp nicht gebe. „Wir halten es aus Sicherheitsgründen nicht für vertretbar, ein Camp zuzulassen.“ Trotz des Nein aus dem Bezirk Nord zu einem „Antikapitalistischen Camp“ im Stadtpark haben Aktivisten am Samstag die geplante Campfläche besichtigt. Das vermeintliche Verbot aufgrund von Grünflächenverordnungen sei „lächerlich“, sagte ein Mitglied der Vorbereitungsgruppe am Sonntag. Das Camp solle nicht – wie von Grote behauptet – ein Schlafplatz werden, sondern ein politischer Entwurf gegen G20. 10.000 Menschen sollen vom 30. Juni bis zum 9. Juli im Stadtpark in Zelten wohnen, sich versammeln und organisieren.
Das lehnt aber Polizei und Innenbehörde sowohl im Stadtpark als auch an jedem anderen Ort in der Stadt strikt ab. „Der Charme an dem Camp ist für Szene ja nicht, dass die Leute sonst keine Übernachtungsgelegenheit fänden, sondern dass hier eine Struktur entsteht, ein Rückzugsbereich, eine logistische Basis, ein Sammelpunkt“, sagte Grote. „Das wäre eine ideale Situation für die militante Szene, der wir die Anmeldung zuordnen.“
Das „Antikapitalistische Camp“ sei gegen G20, da Zusammenleben auch ohne Geld, Hierarchien und Unterdrückung möglich sei. G20 stehe symbolisch gerade für diesen Alltag, sagte ein Mitglied der Vorbereitungsgruppe.
20.05.2017 Hamburger Abendblatt:
Innenbehörde rechnet mit Prozessen wegen G20-Camps
Polizei und Behörde lehnen die geplanten Zeltlager von G20-Gegnern strikt ab – und wollen alles tun, um die Camps zu verhindern.
Hamburgs Innenbehörde rechnet bei einem endgültigen Verbot von Camps während des G20-Gipfels mit juristischen Auseinandersetzungen, will aber keinesfalls klein beigeben. “Es wird dazu möglicherweise den einen oder anderen Rechtsstreit geben”, sagte Innensenator Andy Grote (SPD). Die Polizei werde aber alles tun, damit es ein solches Camp nicht gebe. “Wir halten es aus Sicherheitsgründen nicht für vertretbar, ein Camp zuzulassen.”
Trotz des Nein aus dem Bezirk Nord zu einem “antikapitalistischen Camp” im Stadtpark haben Aktivisten für Sonnabend einen Ortstermin angesetzt. Bei der Besichtigung der geplanten Campfläche auf der Festwiese sollen das Vorhaben und der Stand der Planungen erläutert werden. “Außerdem soll auf das vermeintliche Verbot durch das Bezirksamt Nord und Kriminalisierungsversuche durch die Politik reagiert und das weitere Vorgehen umrissen werden”, teilte die Vorbereitungsgruppe des “antikapitalistischen Camps” mit.
Camp für 10.000 Menschen im Stadtpark geplant
Die G20-Gegner planen vom 30. Juni bis zum 9. Juli im Stadtpark ein Camp für rund 10.000 Menschen, was aber Polizei und Innenbehörde sowohl dort als auch an jedem anderen Ort in der Stadt strikt ablehnen. “Der Charme an dem Camp ist für die Szene ja nicht, dass die Leute sonst keine Übernachtungsgelegenheit fänden, sondern dass hier eine Struktur entsteht, ein Rückzugsbereich, eine logistische Basis, ein Sammelpunkt”, sagte Grote. “Das wäre eine ideale Situation für die militante Szene, der wir die Anmeldung zuordnen.”
16.05.2017 NDR:
Hamburg lehnt G20-Protestcamp im Stadtpark ab
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) hat sich am Montag hinter eine Entscheidung des Bezirks Nord gestellt. Vertreter des Bezirksamtes hatten zuvor Plänen für ein G20-Protestcamp im Stadtpark eine klare Absage erteilt. Wie Grote im Gespräch mit NDR 90,3 sagte, halte seine Behörde ein G20-Protestcamp der militanten Szene für problematisch. Befürchtungen, es könnte stattdessen zu zahlreichen kleineren, unangemeldeten Camps kommen, habe er nicht, so Grote. Es komme hin und wieder vor, dass im Stadtgebiet unangemeldete Camps aufgeschlagen würden. Die verschwänden dann schnell wieder, und das würde auch zum G20-Gipfel so passieren, kündigte Grote an.
Bezirk Nord verweist auf Verordnungen
Der Bezirk Nord hatte als Eigentümer des Stadtparks entschieden, dass ein Camp von bis zu 10.000 Menschen nicht mit der Grün- und Erholungsverordnung vereinbar sei. Wie der stellvertretende Bezirksamtsleister Tom Oelrichs sagte, hätten die Organisatoren kein überzeugendes Konzept präsentiert, wie Schäden vermieden werden sollten. Formell hatten die Initiatoren das Camp im Stadtpark als Versammlung bei der Polizei angemeldet. Bereits vor dem Nein der Behörden hatten die Organisatoren angekündigt, dass sie gegen eine abschlägige Entscheidung klagen wollten. Geplant sind angeblich Zelte für rund 10.000 Menschen.
Keine hoheitlichen Rechte für Secret Service & Co.
Grote stellte im Gespräch mit NDR 90,3 auch klar, dass ausländische Sicherheitskräfte keine hoheitlichen Befugnisse beim G20-Gipfel im Hamburg hätten. In Hamburg entscheide die Polizei über Absperrungen von Straßen und leite den gesamten Einsatz. “Natürlich werden auch ausländische Personenschützer anwesend sein. Die haben aber nur ‘Jedermann-Rechte’, also Notwehr, Notstand oder Nothilfe. Die üben aber keine hoheitlichen Befugnisse auf unseren Straßen aus.“
16.05.2017 Fink.Hamburg:
Bezirk Nord und Innensenator Grote lehnen Stadtpark-Camp ab
Innensenator Andy Grote (SPD) befürwortet die Entscheidung des Bezirksamtes Nord, das antikapitalistische Camp von G20-Gegnern im Stadtpark zu verbieten.
Innensenator Andy Grote (SPD) unterstützt die Entscheidung des Bezirks Nord gegen ein Protestcamp im Stadtpark. Tom Oelrichs, stellvertretender Bezirksamtsleiter, sagte dem NDR, dass die Organisatoren des antikapitalistischen Camps kein überzeugendes Konzept für die Vermeidung von Schäden präsentiert hätten.
Der Bezirk Nord, Eigentümer des Stadtparks, beruft sich bei seiner Entscheidung auf die Grün- und Erholungsverordnung. Ein Camp mit bis zu 10.000 Menschen sei mit dieser nicht vereinbar, berichtet der NDR. Dass unangemeldete Camps in der Stadt entstehen könnten, befürchtet Grote nicht.
Die Absage für das Stadtpark-Camp lösten am Samstag Proteste von G20-Gegnern aus. Diese schlugen am Samstag auf dem Karolinenplatz Zelte auf, um gegen die Entscheidung zu protestieren.
Quelle:
http://fink.hamburg/2017/05/bezirk-nord-und-innensenator-lehnen-stadtpark-camp-ab/
15.05.2017 taz:
Gipfel der Zelte
Zum G20-Gipfel werden Zehntausende Protestierende von außerhalb erwartet. AktivistInnen planen zwei große Camps. Der Senat und die Bezirke wollen lieber gar keins
Es gibt verschiedene Szenarien für den Fall, dass die Versammlungsbehörde G20-Protestcamps verweigert. Eines haben G20-GegnerInnen am vergangenen Samstag aufgezeigt: ein wildes Camp direkt neben der Messe. Allerdings ist dieses wilde Campen rein symbolisch: Die Nichtregierungsorganisation Attac hat die Aktion ordnungsgemäß angemeldet. „Wir wollen zeigen, was passiert, wenn die Stadt uns keinen Platz gibt“, sagt Camp-Sprecher Deniz Ergün. „Die Leute werden sich die Plätze nehmen müssen.“
Zum G20-Protest Anfang Juli werden mehrere 10.000 Menschen in Hamburg erwartet, die aus allen Teilen der Welt anreisen. Die linke Szene versucht, sie an zwei möglichst zentralen Orten unterzubringen: Im Stadtpark soll das antikapitalistische, im Altonaer Volkspark das spektrenübergreifende Camp stattfinden. Das spektrenübergreifende Camp im Altonaer Volkspark soll in den kommenden Tagen angemeldet werden. Die VeranstalterInnen des antikapitalistischen Camps haben ihr Camp bereits bei der zuständigen Versammlungsbehörde angemeldet. Die hat immerhin noch kein Verbot ausgesprochen.
Das Bezirksamt Nord hat aber gar keine Lust auf das Camp auf der Stadtpark-Festwiese. Wenn 10.000 Menschen auf der Festwiese campen würden, stünde der Stadtpark nicht mehr für die Erholung der HamburgerInnen zur Verfügung, argumentierte der Bezirksamtssprecher Jan-Peter Uentz-Kahn. „Das würde die Wiese in einer Weise beeinträchtigen, die nicht mehr vertretbar ist.“ Kein Problem sieht er darin, dass im September die Rolling Stones genau dort vor 80.000 Menschen auftreten.
Der Senat machte bereits deutlich, dass es, wenn es nach ihm ginge, gar kein Camp geben wird. Innensenator Andy Grote (SPD) sprach sich Ende April im Innenausschuss der Bürgerschaft für ein Verbot jeglicher Protestcamps aus, weil sie „Anlaufstellen und Rückzugsgebiete für militante Gipfelgegner“ seien. Die VeranstalterInnen des im Volkspark geplanten Camps haben bereits angekündigt, zu klagen, falls sie eine Absage kassieren sollten.
Ursprünglich wollten die GipfelgegnerInnen ein großes Camp für alle organisieren – aber sie konnten sich nicht über die inhaltliche Ausrichtung einigen. Streit gab es über den Namen des Camps, aber auch über das Hissen von Flaggen.
Die Gruppe, die das spektrenübergreifende Camp im Volkspark plant, will keine inhaltliche Ausrichtung des Protests vorgeben. Deshalb lehnt sie die Bezeichnung „antikapitalistisch“ ab. „Wir wollen uns kein Programm geben, sondern einfach die Infrastruktur stellen“, sagt Camp-Sprecher Ergün. Die einzelnen Gruppen und Organisationen sollen sich nach ihren inhaltlichen Schwerpunkten in Barrios, also in Stadtteilen innerhalb der Zeltstadt, organisieren. Angedacht ist etwa ein kurdisches Barrio, eines zum Thema Fluchtursachen sowie verschiedene Antifa-Barrios. Dabei sind auch größere Gruppen und Bündnisse wie Attac und „G20 entern“.
Das antikapitalistische Camp im Stadtpark will hingegen „bewusst eine Kritik an den kapitalistischen Verhältnissen äußern“, wie Branco Geiger aus dem Orga-Team sagt. „Es geht um mehr als Schlafplätze – das Camp soll schon an sich als politische Aktion verstanden werden.“ Eine Dominanz von politischen Parteien und großen Organisationen mit prominenten Labels wollen sie vermeiden, deshalb sind Flaggen unerwünscht. Auch hier sollen sich verschiedene Barrios bilden, geplant ist zum Beispiel ein queerfeministisches Barrio.
In einem Punkt sind sich jedenfalls beide Camp-Gruppen einig: Je mehr Camps es geben wird, desto besser.
Quelle:
https://www.taz.de/Camps-gegen-G20/!5405672/
15.05.2017 NDR:
Hamburg lehnt G20-Protestcamp im Stadtpark ab
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) hat sich am Montag hinter eine Entscheidung des Bezirks Nord gestellt. Vertreter des Bezirksamtes hatten zuvor Plänen für ein G20-Protestcamp im Stadtpark eine klare Absage erteilt. Wie Grote im Gespräch mit NDR 90,3 sagte, halte seine Behörde ein G20-Protestcamp der militanten Szene für problematisch. Befürchtungen, es könnte stattdessen zu zahlreichen kleineren, unangemeldeten Camps kommen, habe er nicht, so Grote. Es komme hin und wieder vor, dass im Stadtgebiet unangemeldete Camps aufgeschlagen würden. Die verschwänden dann schnell wieder, und das würde auch zum G20-Gipfel so passieren, kündigte Grote an.
Bezirk Nord verweist auf Verordnungen
Der Bezirk Nord hatte als Eigentümer des Stadtparks entschieden, dass ein Camp von bis zu 10.000 Menschen nicht mit der Grün- und Erholungsverordnung vereinbar sei. Wie der stellvertretende Bezirksamtsleister Tom Oelrichs sagte, hätten die Organisatoren kein überzeugendes Konzept präsentiert, wie Schäden vermieden werden sollten. Formell hatten die Initiatoren das Camp im Stadtpark als Versammlung bei der Polizei angemeldet. Bereits vor dem Nein der Behörden hatten die Organisatoren angekündigt, dass sie gegen eine abschlägige Entscheidung klagen wollten. Geplant sind angeblich Zelte für rund 10.000 Menschen.
13.05.2017 Zeit:
G20-Gegner schlagen 20 Zelte in Hamburger Protestcamp auf
Hamburg (dpa/lno) – G20-Gegner in Hamburg haben am Samstag am Hamburger Karolinenplatz im Stadtteil St. Pauli ein provisorisches Protestcamp mit etwa 20 Zelten errichtet. Das Motto “Yes, we camp” war auf einigen Zelten und Plakaten zu lesen. Hintergrund ist der Streit um die Camp-Fläche für Gipfelgegner und den Ort der Abschlusskundgebung der geplanten Großdemonstration gegen das Treffen wichtiger Staats- und Regierungschefs am 7. und 8. Juli in der Hansestadt.
G20-Gegner wollen für rund 10 000 Menschen vom 30. Juni bis 9. Juli ein “Antikapitalistisches Camp” im Stadtpark einrichten. Dazu hatte sich Innensenator Andy Grote (SPD) zuletzt jedoch ablehnend geäußert.
13.05.2017 Hamburger Abendblatt:
Ungeklärte Unterbringung
G20-Gegner drohen: Wir campen in ganz Hamburg
Protestaktion auf dem Karolinenplatz gegen ungeklärte Camp-Frage. Stadt lehnt Zeltstadt von Aktivisten während des Gipfels ab.
Hamburg. G20-Gegner haben am Sonnabend auf dem Karolinenplatz ein provisorisches Zeltlager errichtet. Die rund 40 Teilnehmer protestierten so gegen die bislang ungeklärte Camp-Frage. Bislang gibt es keine Zusage für einen Platz, an dem die Gegner des Gipfels übernachten können.
G20-Gegner wollen notfalls in der ganzen Stadt zelten
Das von den G20-Gegner geforderte Camp im Stadtpark wird bislang von den Behörden abgelehnt. Eine Aktivistin kündigte an, an dem Plan festzuhalten. Zudem wolle man in der kommenden Woche ein weiteres Camp im Volkspark anmelden. Sollte man keine geeigneten Plätze für Camps bekommen, so die Ankündigung, werde man “überall” in der Stadt zelten.
Beim Treffen im Juli ist geplant, dass 10.000 Demonstranten in Zelten übernachten. Die Stadt Hamburg lehnt Camps von G20-Gegnern ab. Entsprechende Anträge sollen streng geprüft werden.
Quelle:
http://www.abendblatt.de/hamburg/article210561333/G20-Gegner-drohen-Wir-campen-in-ganz-Hamburg.html
13.05.2017 Welt:
G20-Gegner schlagen 20 Zelte in Hamburger Protestcamp auf
G20-Gegner in Hamburg haben am Samstag am Hamburger Karolinenplatz im Stadtteil St. Pauli ein provisorisches Protestcamp mit etwa 20 Zelten errichtet. Das Motto «Yes, we camp» war auf einigen Zelten und Plakaten zu lesen. Hintergrund ist der Streit um die Camp-Fläche für Gipfelgegner und den Ort der Abschlusskundgebung der geplanten Großdemonstration gegen das Treffen wichtiger Staats- und Regierungschefs am 7. und 8. Juli in der Hansestadt.
G20-Gegner wollen für rund 10 000 Menschen vom 30. Juni bis 9. Juli ein «Antikapitalistisches Camp» im Stadtpark einrichten. Dazu hatte sich Innensenator Andy Grote (SPD) zuletzt jedoch ablehnend geäußert.
13.05.2017 T-Online:
G20-Gegner schlagen 20 Zelte in Hamburger Protestcamp auf
G20-Gegner in Hamburg haben am Samstag am Hamburger Karolinenplatz im Stadtteil St. Pauli ein provisorisches Protestcamp mit etwa 20 Zelten errichtet. Das Motto “Yes, we camp” war auf einigen Zelten und Plakaten zu lesen. Hintergrund ist der Streit um die Camp-Fläche für Gipfelgegner und den Ort der Abschlusskundgebung der geplanten Großdemonstration gegen das Treffen wichtiger Staats- und Regierungschefs am 7. und 8. Juli in der Hansestadt.
G20-Gegner wollen für rund 10 000 Menschen vom 30. Juni bis 9. Juli ein “Antikapitalistisches Camp” im Stadtpark einrichten. Dazu hatte sich Innensenator Andy Grote (SPD) zuletzt jedoch ablehnend geäußert.
11.05.2017 Hamburger Abendblatt:
Rot-Grün in Nord: Ausweichfläche für Protestcamp nötig
SPD und Grüne wollen Alternative für Zeltstadt im Stadtpark. Gegner des G20-Gipfels hatten eigenes Camp auf der Festwiese gefordert.
Hamburg. In der Debatte um eine von Gegnern des G20-Gipfels geplante Zeltstadt für bis zu 10.000 Menschen auf der Festwiese im Stadtpark haben SPD und Grüne im Bezirk Nord den Senat aufgefordert, nach alternativen Flächen für so ein Camp zu suchen.
Es sei zwar nicht Aufgabe des Staats, “Unterbringungsmöglichkeiten für Demonstrierende zu organisieren”, heißt es in einem Antrag, der am heutigen Donnerstag in der Bezirksversammlung verabschiedet werden soll. Allerdings fordern beide Parteien den Senat auf, im Gespräch mit den Anmeldern “geeignete Alternativstandorte für solch ein Camp zu suchen”. Die Nutzung der Festwiese im Stadtpark lehne man ab, weil das nicht im Interesse der Hamburger sei.
Polizei gegen Zeltlager
Auch Polizei und Innenbehörde sind gegen so ein Zeltlager – allerdings aus grundsätzlichen und Sicherheitsgründen. Derartige Camps seien ideale Rückzugsbereiche für gewaltbereite Extremisten, hatte Innensenator Andy Grote (SPD) Ende April vor dem Innenausschuss der Bürgerschaft erklärt.
Der CDU-Bundestagskandidat im Wahlkreis Nord, Christoph Ploß, bezeichnete es als einen politischen Fehler, “gewalttätigen Linksextremen” städtische Flächen während des G20-Gipfels zur Verfügung stellen zu wollen. “Dies gefährdet die Sicherheit der Hamburger und ist ein fatales politisches Signal.” Die CDU forderte, keine Steuergelder und städtische Flächen für Linksextreme auszugeben.
02.05.2017 Hamburger Wochenblatt:
Bezirksamt lehnt G20-Camp ab
Ein geplantes Protestcamp im Stadtpark soll es nicht geben. Auch die Polizei sieht wenig Chancen
Am 7. und 8. Juli tagt der G20-Gipfel der führenden Staats- und Regierungschefs in Hamburg. Unter dem Motto „Eine andere Politik ist nötig“ formiert sich derzeit ein breites Bündnis zum friedlichen Protest, das der offiziellen Linie etwa eine „Protestwelle“ und einen „Gipfel für Solidarität“ auf Kampnagel entgegensetzen will: für Klimaschutz, gerechten Welthandel, mehr Demokratie und gegen soziale Ungleichheit. Entwicklungspolitische und kirchliche Gruppen sind dabei, Umweltorganisationen und soziale Bewegungen, diverse Vereine und Netzwerke. Auch die Grünen und Linken sowie der DGB beteiligen sich. Geplant ist eine bunte Vielfalt von Protestaktionen ab Anfang Juli.
Zu viele Parkbesucher
Für allgemeine Aufregung sorgt weiter der Plan, im Stadtpark vom 30. Juni bis 9. Juli ein riesiges Protestcamp einzurichten. Denn schon zur „G20-Protestwelle“ am 2. Juli rechnet Campact-Geschäftsführer Christoph Bautz mit zehntausenden Mitstreitern, bevor die Innenstadt zum Hochsicherheitstrakt umgestaltet werde. Während Polizei und andere Behörden involviert seien, liege dem zuständigen Bezirksamt Hamburg-Nord ein dementsprechender Antrag noch nicht vor, erklärte dazu dessen Sprecher Jan-Peter Uentz-Kahn. Man könne jedoch davon ausgehen, dass der Bürgermeister und der Innensenator sich mit Bezirksamtsleiter Harald Rösler wohl einig seien. „Dass der Stadtpark, im Hochsommer von rund 200.000 Menschen hochfrequentiert, zusätzlich über zehn Tage zu einem Camp für Zehntausende genutzt würde, das ist einfach unvorstellbar“, sagte Uentz-Kahn auf Anfrage. Auch die Polizei sieht wenig Chancen für das Camp im Stadtpark, denn allein die Fülle der Auflagen könnten die Anmelder wohl nicht garantieren. Vermutlich sei die Anmeldung eher Provokation denn ernst zu nehmender Vorschlag.
Quelle:
http://www.hamburger-wochenblatt.de/winterhude/lokales/bezirksamt-lehnt-g20-camp-ab-d40202.html
27.04.2017 Zeit:
Wem gehört der öffentliche Raum?
Aus der geplanten Großdemo gegen G20 mit 100.000 Teilnehmern auf dem Heiligengeistfeld wird wohl nichts. Das gab Innensenator Andy Grote im Innenausschuss der Bürgerschaft bekannt. Zu dicht sei der Platz am Messegelände dran, wo sich bekanntlich am 7. und 8. Juli die Staatschefs treffen. Maximal sei aus Behördensicht eine Kundgebung auf dem Millerntorplatz vorstellbar. Er habe keinen Zweifel daran, dass dieser Ort immer noch so nah dran sei, dass die Gipfelteilnehmer die Proteste mitbekämen, sagte Grote. Auch das mehrtägige Camp für bis zu 10.000 Aktivisten im Stadtpark (wir berichteten) lehnt der Innensenator ab, weil die Erfahrung zeige, dass solche Camps eine ideale “Anlaufstelle und Rückzugsgebiet (…) für militante Gipfelgegner” darstellten. Dieses Nein wollen die Planer des Camps nicht hinnehmen. Auch wenn sich Bürgermeister Olaf Scholz “gerade wie ein Sultan verhält, Hamburg ist nicht Ankara. Wir werden diese erhebliche Einschränkung unserer Versammlungsfreiheit nicht dulden und wenn nötig alle rechtlichen Schritte gehen”, erklärte Camp-Sprecher Deniz Ergün gestern. Auch die Organisatoren der Großdemo gaben gestern bekannt, sich falls nötig auch bis zum Bundesverfassungsgericht durchzuklagen – und könnten damit sogar Erfolg haben. Denn: “Das Demonstrationsrecht schließt das Recht ein, Ort und Zeit selbstbestimmt zu wählen. Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht beim G8-Gipfel in Heiligendamm unterstrichen”, sagt Simon Teune vom Institut für Protest- und Bewegungsforschung in Berlin. Gerade in Hamburg sei es auch eine symbolische Frage, wer sich den Raum im Schanzenviertel und auf St. Pauli aneigne: “Die Frage ist tatsächlich auch ein zentraler Punkt, wenn es darum geht, ob der Protest als Erfolg gilt.”
Quelle:
http://www.zeit.de/hamburg/stadtleben/2017-04/elbvertiefung-27-04-2017
26.04.2017 Welt:
G20: Protestwelle startet schon früher
Zehntausende wollen schon am 2. Juli in Hamburg demonstrieren. Innenausschuss erörtert Sicherheitsfragen. Über riesiges Protestcamp im Stadtpark soll bald entschieden werden
Bereits eine Woche vor dem G20-Gipfel am 7. und 8. Juli will ein breites Bündnis aus Umwelt-, Nichtregierungs- und Bürgerrechtsorganisationen Zehntausende Menschen gegen die Politik der führenden Staats- und Regierungschefs auf die Straße bringen. Das haben die Zuständigen jetzt bekannt gegeben. Derweil prüft die Polizei weiterhin, ob die angemeldete Zeltstadt im Stadtpark für Tausende Protest-Camper genehmigt werden kann. Am Dienstagabend tagte außerdem der Innenausschuss zum Sicherheitskonzept für die politische Großveranstaltung.
Unter dem Motto „Eine andere Politik ist nötig“ starte am 2. Juli in Hamburg eine „G20 Protestwelle“, sagte Campact-Geschäftsführer Christoph Bautz am Dienstag. Dabei gehe es um gerechten Welthandel, die Rettung des Klimas, um soziale Gerechtigkeit und um die Stärkung der Demokratie. Geplant seien ein Protestmarsch vom Rathaus zur Messe als Austragungsort des Gipfels, eine Bootsdemonstration auf der Alster und ein Bannermeer mit Tausenden Botschaften. Organisiert wird der Protest unter anderem von den Umweltorganisationen Greenpeace und BUND, von Campact, vom DGB Nord und vom Verein Mehr Demokratie. Wenn in gut zwei Monaten die Staats- und Regierungschefs in Hamburg einschwebten, träfen dort vor allem zwei Politikrichtungen aufeinander, sagte Bautz. Auf der einen Seite jene der Nationalisten, Demokratiefeinde und Autokraten und auf der anderen Seite jene derer, die weitermachen wollten wie bisher – darunter auch Deutschland. Es sei wichtig, dass genau dazu eine Alternative auf die Straße gehe. „Wir wollen am 2. Juli friedvoll und gewaltfrei demonstrieren für unser Anliegen“, sagte DGB Nord-Chef Uwe Polkaehn. Er beklagte eine zunehmende Ungleichheit und machte sich für eine gerechte und demokratische Welt stark, in der es „gute Arbeit für alle“ gebe. BUND-Bundesvize Ernst-Christoph Stolper äußerte sich enttäuscht über die bisherige Bilanz der deutschen G20-Präsidentschaft. „Wenn die Bundeskanzlerin (Angela Merkel) bei ihrem Besuch bei Donald Trump zwar für den deutschen Außenhandelsüberschuss, aber nicht für Klimaschutz kämpft, dann befürchten wir das Schlimmste.“ Die Grünen, die in Hamburg mitregieren, kündigten ihre Unterstützung an: „Wir begrüßen die Protestwelle am 2. Juli. An diesem Tag kann vielfältiger und kreativer Protest auf den Straßen und dem Wasser Hamburgs zeigen, welche inhaltlichen Kritikpunkte es an der Politik der G20 gibt“, sagte die Landesvorsitzende Anna Gallina.
Derweil prüft die Hamburger Polizei die Anmeldung für ein Protestcamp im Stadtpark. Wie berichtet, planen die G20-Gegner dort eine Zeltstadt für bis zu 10.000 Menschen. Das Camp sei vom 30. Juni bis zum 9. Juli angemeldet worden, teilten die Verantwortlichen am Montag mit. „Die Vorbereitungsgruppe ist zuversichtlich, den Hamburger Senat in puncto Ermöglichung demokratischen Protests beim Wort nehmen zu können und erwartet eine schnelle Bestätigung.“ Bei der Polizei heißt es, dass man über die Anmeldung „möglichst zeitnah“ entschieden werde. Auch andere Behörden seien involviert. Geprüft wird unter anderem, ob das Camp tatsächlich als politische Versammlung gehandelt werden kann – so, wie von den Anmeldern gewünscht – oder ob nicht eher die Sondernutzung einer Grünfläche beantragt werden muss. Darüber würde dann das Bezirksamt Nord entscheiden, dessen Leiter Harald Rösler bereits angekündigt hat, dass es von der Camp-Idee wenig hält.
Aus Sicherheitskreisen heißt es, man rechne den Anmeldern so oder so nur äußerst geringe Chancen aus. So gehe man davon aus, dass die vielen Auflagen, die ein solches Camp mit sich bringen würde, von den Protestlern nicht erfüllt werden könnten. Insgesamt sieht man in der Anmeldung eher eine Provokation als einen Vorschlag.
Gestern Vormittag übten Polizei und Feuerwehr rund um die Elbphilharmonie für den Gipfel, dabei waren auch Taucher im Einsatz. – und um Sicherheitsfragen ging es dann auch am Dienstagabend im Innenausschuss. Innensenator Andy Grote (SPD) betonte, dass man es als Auszeichnung verstehe, den Gipfel in Hamburg austragen zu dürfen. Allerdings sei das politische Großereignis „durchaus mit Belastungen und Einschränkung“ verbunden. Man müsse mit einer nennenswerten Zahl gewaltbereiter Demonstranten rechnen – eine „ norme Aufgabe für Feuerwehr und Polizei“. Einen vergleichbaren Einsatz habe es noch nicht gegeben in Hamburg. „Das, was aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, wird gemacht.“ So werde man in keinem Fall riskieren, dass eine Kolonne rund um einen der Regierungschefs von Protestlern gestoppt werden könnte. Denn , so Grote, man stelle sich vor, die Kolonne des türkischen Regierungschefs Erdogan würde von einer Gruppe militanter Kurden gestoppt – das könne man schlicht nicht riskieren. Polizeipräsident Ralf Martin Meyer kündigte an, dass nach jetzigem Stand etwa 15.000 Beamte im Einsatz sein werden. Insbesondere bei einer Demo am 6. Juli aus dem Umfeld der Roten Flora sehe man großes Gewaltpotenzial. Auch bei der Demonstration, die der Linken-Politiker Jan Van Aken angemeldet hat, erwarte man gewaltbereite Teilnehmer. „Zu den Kosten lässt sich noch nichts sagen“, so Meyer.
Dennis Gladiator, Innenexperte der CDU, wies daraufhin, dass ihn eine Aussage des Justizsenators Till Steffen (Grüne) verunsichert habe. Der hatte in der Bürgerschaft betont, dass es keine Demonstrationsverbote in der City geben werde. Grote dazu: „Die Verantwortung liegt ganz klar bei der Innenbehörde.“ Die Anmeldung für das Zeltdorf im Stadtpark habe man an den Bezirk Nord überwiesen. Sollte der das Camp ablehnen, werde man sich dem anschließen. „Wir sehen das außerordentlich kritisch“, so Grote.
25.04.2017 Fink.Hamburg:
Protest gegen Gipfel
G20-Gegner wollen Camp im Stadtpark einrichten
G20-Gegner haben am gestrigen Montag ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark angemeldet. Es soll Platz für circa 10.000 Teilnehmer bieten. Es gehe um günstige Unterkünfte für Aktivisten, so die Organisatoren.
Gegner des G20-Gipfels, der am 7. und 8. Juli in Hamburg stattfinden soll, haben am gestrigen Montag bei der Versammlungsbehörde einen Antrag eingereicht. Sie wollen vom 30. Juni bis 09. Juli ein Aktivistencamp im Stadtpark errichten. Das „Antikapitalistische Camp“ soll eine weitere Form des Protests und der Kritik schaffen, so die Organisatoren in ihrer Pressemitteilung. Der Hamburger Stadtpark eigne sich perfekt für ein Camp dieser Art: Sicherheitszonen der Polizei seien nicht betroffen, die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sei sehr gut und der Ort ebenfalls gut mit Fahrrad und Auto zu erreichen.
Das „Antikapitalistische Camp“ solle Teilnehmern außerdem die Möglichkeit geben, kostengünstig und über einen längeren Zeitraum an den Protesten teilzunehmen. Aktivistinnen und Aktivisten müssten für ihre Unterkünfte schließlich selbst aufkommen, so die Organisatoren.
Die Polizei Hamburg hat bestätigt, dass der Antrag bei der Versammlungsbehörde eingereicht worden ist. „Man wird sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen und alles überprüfen. Natürlich muss auch der Bezirk zustimmen“, sagte ein Polizeisprecher der „Hamburger Morgenpost“. Sollte das Protestcamp genehmigt werden, startet der Aufbau am 23. Juni.
Quelle:
http://fink.hamburg/2017/04/g20-gegner-melden-protestcamp-im-stadtpark-an/
25.04.2017 ARD:
G20: Bedenken um Protest-Camp im Stadtpark
Ausgerechnet auf der Festwiese im Hamburger Stadtpark haben G20-Gegner ein Zeltcamp für 10.000 Teilnehmer beantragt. Die Innenbehörde äußerte nun ihre Bedenken um das Protest-Camp.
[mit Video]
25.04.2017 Radio Hamburg:
Gegner des Hamburger G20-Gipfels haben für die Woche vor dem hochrangigen Treffen ein sogenannten “antikapitalistischen Camps” im Stadtpark angemeldet.
Das Camp sei vom 30. Juni bis zum 9. Juli angemeldet worden, teilten die Gipfel-Gegner am Montag mit. Sie reagierten mit der offiziellen Anmeldung des Camps als Versammlung nach eigenen Angaben auf bislang gescheiterte Versuche, mit der Stadt auf anderem Weg ins Gespräch zu kommen.
Das soll während des Camps passieren
“Die Vorbereitungsgruppe ist zuversichtlich, den Hamburger Senat in puncto “Ermöglichung demokratischen Protests” beim Wort nehmen zu können und erwartet eine schnelle Bestätigung.” Während Sicherheitskräfte und die Delegationen des Gipfels am 7. und 8. Juli in bezahlten Hotels unterkämen, müssten die teilweise von weit her anreisenden Gipfelgegner für ihre Unterkunft selbst aufkommen. Die Festwiese im Stadtpark eigne sich hervorragend für ein großes politisches Camp und sei “die einzige angemessene Fläche in Hamburg während des G20-Gipfels”, zeigten sich die Gipfelgegner überzeugt. Sie liege außerhalb der angedachten Sicherheitszonen, sei an den Öffentlichen Nahverkehr angeschlossen und sei auch mit Auto oder Fahrrad gut zu erreichen.
Mit dem Camp wollten die G20-Gegner auch zeigen, “wie das Leben von morgen aussehen kann: selbstorganisiert, selbstbestimmt, und gleichberechtigt”. Geplant seien Kundgebungen, Diskussionen, Referate, Workshops und eine “Meile des politischen Banners”.
25.04.2017 Hamburg1:
Besonderheiten, Bedingungen und Befürchtungen
G20 Protestcamp im Stadtpark geplant
[mit Video]
Quelle:
http://www.hamburg1.de/nachrichten/31704/G20_Protestcamp_im_Stadtpark_geplant.html
25.04.2017 Zeit Online:
“Antikapitalistisches Camp” für 10.000 Gipfel-Gegner: Stadtpark als Protestbasis
Auf der Suche nach weiteren Protestplätzen- und -formen gegen den geplanten G20-Gipfel scheinen dessen Gegner fündig geworden zu sein. Vom 30. Juni bis zum 9. Juli haben sie ein “Antikapitalistisches Camp” für 10.000 Teilnehmer im Hamburger Stadtpark angemeldet. Man sei zuversichtlich, den Senat in Sachen Ermöglichung demokratischen Protests beim Wort nehmen zu können und erwarte eine schnelle Bestätigung, zitiert die dpa nicht näher genannte Gipfel-Gegner. Die Festwiese eigne sich hervorragend für ein derartiges Camp und sei “die einzige angemessene Fläche in Hamburg während des G20-Gipfels”. Schließlich liege sie außerhalb der geplanten Sicherheitszonen und sei gut zu erreichen, per Fahrrad, Auto oder Bus und Bahn. Außer für Kundgebungen, Workshops und Diskussionsveranstaltungen soll das Camp ganz pragmatisch auch als nächtliche Bleibe dienen – nachvollziehbar angesichts der zum Gipfel besonders prekären Unterkunftssituation in Hamburg.
Quelle:
http://www.zeit.de/hamburg/stadtleben/2017-04/elbvertiefung-25-04-2017
25.04.2017 Hamburg Zwei:
Gegner des Hamburger G20-Gipfels haben für die Woche vor dem hochrangigen Treffen ein sogenannten “antikapitalistischen Camps” im Stadtpark angemeldet.
Das Camp sei vom 30. Juni bis zum 9. Juli angemeldet worden, teilten die Gipfel-Gegner am Montag mit. Sie reagierten mit der offiziellen Anmeldung des Camps als Versammlung nach eigenen Angaben auf bislang gescheiterte Versuche, mit der Stadt auf anderem Weg ins Gespräch zu kommen.
Das soll während des Camps passieren
“Die Vorbereitungsgruppe ist zuversichtlich, den Hamburger Senat in puncto “Ermöglichung demokratischen Protests” beim Wort nehmen zu können und erwartet eine schnelle Bestätigung.” Während Sicherheitskräfte und die Delegationen des Gipfels am 7. und 8. Juli in bezahlten Hotels unterkämen, müssten die teilweise von weit her anreisenden Gipfelgegner für ihre Unterkunft selbst aufkommen. Die Festwiese im Stadtpark eigne sich hervorragend für ein großes politisches Camp und sei “die einzige angemessene Fläche in Hamburg während des G20-Gipfels”, zeigten sich die Gipfelgegner überzeugt. Sie liege außerhalb der angedachten Sicherheitszonen, sei an den Öffentlichen Nahverkehr angeschlossen und sei auch mit Auto oder Fahrrad gut zu erreichen.
Mit dem Camp wollten die G20-Gegner auch zeigen, “wie das Leben von morgen aussehen kann: selbstorganisiert, selbstbestimmt, und gleichberechtigt”. Geplant seien Kundgebungen, Diskussionen, Referate, Workshops und eine “Meile des politischen Banners”.
25.04.2017 Tagesjournal
G20-Aktivisten im Stadtpark: Das Erholungsgebiet soll während des G20-Gipfels zehn Tage als antikapitalistisches Camp für 10.000 linke Widerständler dienen. Das Ansinnen wurde am Montag an die Versammlungsbehörde herangetragen. Für den Ort sprächen die gute Verkehrsanbindung und die Distanz zu den Sicherheitszonen, befinden die Antragsteller. Praktisch ist auch die Nähe der großen Wiese zum Stadtparksee für die hygienische Versorgung. Sicherheitstechnisch hat die Lage auch Vorteile. Das Polizeipräsidium ist fußläufig erreichbar. Derweil haben bereits ansässige G20-Gegner in Othmarschen eine Filiale der Deutschen Bank beschädigt. Sie versprühten Bauschaum und schrieben in blauer Farbe ihren Protest an das Gebäude.
25.04.2017 NDR:
G20: Weitere Protestgruppe formiert sich
Vor dem G20-Gipfel im Juli in Hamburg stellt sich heute eine weitere Protest-Gruppe vor: Unter anderem beteiligen sich Greenpeace, der BUND und der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord und Campact an dem Bündnis, das seine Anliegen am Vormittag präsentieren will. Die Gruppe will bereits am Wochenende vor dem Gipfel – am 2. Juli – Zehntausende Menschen für Proteste mobilisieren. Geplant seien Aktionen von einer Bootsdemo über einen Protestmarsch bis hin zu einem Bannermeer.
Die bislang größte Gegendemonstration ist für den 8. Juli angekündigt – mit einer zentralen Kundgebung auf dem Heiligengeistfeld. Ob die genehmigt wird, ist allerdings offen. Das gilt auch für ein Camp im Stadtpark. Das wollen Gegner des G20-Gipfels bereits Ende Juni für 10.000 Teilnehmer errichten. Bezirksämter und Innenbehörde hatten bereits im Vorfeld angekündigt, ensprechende Anträge streng zu prüfen.
Krawalle verhindern – aber wie?
Die Sicherheitsbehörden rechnen damit, dass auch Krawalldemonstranten nach Hamburg reisen werden. Am Montagabend diskutierten Politiker, Polizeivertreter und die Initiatoren von “Hamburg zeigt Haltung” mit Bürgern im Rathaus, wie Hamburg ein friedliches Zeichen gegen gewaltbereite Krawallmacher setzen kann. CDU-Fraktionschef und Gastgeber der Diskussionsveranstaltung André Trepoll stellte klar: “Jeder darf protestieren, jeder darf demonstrieren. Das ist ein demokratisches Grundrecht – wenn es auf Basis eines friedlichen Protestes verläuft.”
Joachim Lenders, Hamburger Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, warnte: “Uns bereitet die Militanz der Autonomen Sorgen, die eben nicht aus Deutschland kommen.” Vor allem aus Skandinavien werden Krawall-Demonstranten erwartet. Die Hamburger dürften ihnen nicht die Bühne überlassen, sondern müssten ein Zeichen dagegen setzen. Zum Beispiel indem sie an den Gipfeltagen weiße Kleidung tragen, regte Nikolas Hill an, der Gründer der Initiative “Hamburg zeigt Haltung”. Damit sollten die Hamburger signalisieren, dass die Stadt für Weltoffenheit, Toleranz und für Meinungsfreiheit stehe, die ohne Gewalt auskommt.
15.000 Polizisten für G20
Bei dem Treffen von 19 Staats- und Regierungschefs sowie Vertretern der Europäischen Union am 7. und 8. Juli werden in der Hansestadt mehr als 100.000 Gegendemonstranten erwartet, darunter mehrere Tausend gewaltbereite Linksextremisten. Der Gipfel, zu dem auch US-Präsident Donald Trump, der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan und der russische Präsident Wladimir Putin kommen wollen, wird von mehr als 15.000 Polizisten beschützt.
Quelle:
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Weitere-Protestgruppe-formiert-sich,gipfeltreffen276.html
25.054.2017 Welt:
Gegner wollen im Stadtpark zelten
Gegner des G20-Gipfels wollen mit einem neuntägigen „Antikapitalistischen Camp“ für rund 10.000 Teilnehmer im Hamburger Stadtpark eine weitere Form des Protests gegen das Treffen etablieren. Das Camp sei vom 30. Juni bis zum 9. Juli angemeldet worden, teilten die Gipfel-Gegner am Montag mit. Sie reagierten mit der offiziellen Anmeldung des Camps als Versammlung nach eigenen Angaben auf bislang gescheiterte Versuche, mit der Stadt auf anderem Weg ins Gespräch zu kommen.
Quelle:
https://www.welt.de/print/welt_kompakt/hamburg/article163973205/Hamburg-Kompakt.html
24.04.2017 Hamburg1:
Gute ÖPNV Anbindung und ausserhalb der G20 Sicherheitszone
Antikapitalistisches Camp im Stadtpark
Heute wurde das Camp bei der Versammlungsbehörde der Polizei angemeldet
[mit Video]
Quelle:
http://www.hamburg1.de/nachrichten/31688/Antikapitalistisches_Camp_im_Stadtpark.html
24.04.2017 Hamburger Morgenpost:
„Antikapitalistisches Camp“ 10.000 Gipfel-Gegner wollen im Stadtpark zelten
Winterhude – Die große Festwiese im Stadtpark soll im Sommer ein Ort des Protests werden – zumindest, wenn es nach den Vorstellungen der G20-Gegner geht. Die haben gestern bei der Versammlungsbehörde ein „Antikapitalistisches Camp“ angemeldet. Vom 30. Juni bis 9. Juli rechnen die Organisatoren dort mit 10.000 Teilnehmern.
Den Aktivisten würden im Gegensatz zu Sicherheitskräften und Delegationen keine „überteuerten Hotelzimmer aus Steuermitteln“ bezahlt, stellen die Organisatoren in ihrer Pressemitteilung fest.
Warum also nicht campen? „Die Festwiese im Stadtpark eignet sich hervorragend für ein großes politisches Camp und ist die einzige angemessene Fläche in Hamburg. Sie liegt außerhalb der Sicherheitszonen der Polizei und ist optimal zu erreichen“, schreiben die G20-Gegner.
Bereits am 23. Juni soll der Aufbau des Camps auf der Festwiese beginnen. Vom 30. Juni bis 9. Juli sollen dort dann Kundgebungen, Diskussionen, Referate und Workshops stattfinden.
10.000 Protestler sollen die Möglichkeit bekommen, sich kritisch zum G20-Gipfel zu äußern, man wolle damit die Worte des Senats in Sachen „Ermöglichung eines demokratischen Protests“ ganz wörtlich nehmen und erwarte deshalb eine schnelle Bestätigung der Anmeldung.
Die Polizei bestätigt, dass die Anmeldung eines Camps bei der Versammlungsbehörde eingegangen ist. „Man wird sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen und alles überprüfen. Natürlich muss auch der Bezirk zustimmen“, so ein Polizeisprecher.
Quelle:
24.04.2017 Hamburger Abendblatt:
G20-Protest: Stadtpark soll zur Demo-Zeltstadt werden
Bündnis hat bei der Polizei eine Anmeldung für die Festwiese im Stadtpark eingereicht. In den Ämtern ist man zur Genehmigung skeptisch.
Hamburg. Gegner des G20-Gipfels wollen den Stadtpark zum Dreh- und Angelpunkt ihrer Proteste machen. Mehr noch: Das Bündnis “Rise Up” plant eine gigantische Zeltstadt in bester Lage. Wie die Organisatoren mitteilen, wurde bei der Polizei eine Genehmigung für ein Protestcamp für bis zu 10.000 Menschen auf der Festwiese im Stadtpark beantragt.
“Vom 30. Juni bis 9. Juli soll damit ein weiterer Ort des Widerstands und Protests geschaffen werden”, so die Organisatoren in einer Mitteilung. Der G20-Gipfel findet am 7. und 8. Juli in den Hamburger Messehallen statt.
Behörden haben massive Bedenken gegen Anti-G20-Camp
In der Zeltstadt sollen vor allem auswärtige Demonstranten aus ganz Europa und den USA eine Übernachtungsmöglichkeit finden. Überraschend haben die Organisatoren das geplante Protestcamp nun nicht juristisch als Sondernutzung einer Grünanlage, sondern als politische Versammlung angemeldet. Damit unterläge die Genehmigung den Regeln von Demonstrationen. Eine Polizeisprecherin konnte den Eingang der Anmeldung zunächst nicht bestätigen.
Nach Abendblatt-Informationen gibt es bei den Behörden massive Bedenken gegen den Standort im Stadtpark. Entgegen voriger Ankündigungen aus der linken Szene wurde der zuständige Bezirk Nord nicht vor der Anmeldung über die Pläne informiert. Der zuständige Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) steht einem Protestcamp im Stadtpark ablehnend gegenüber: “Das würde diese wichtige Grünfläche mitten im Hochsommer der gesamten Stadt entziehen – das erscheint mir nicht vertretbar”, sagte Rösler dem Abendblatt.
Tausende gewaltbereite Linksextreme werden erwartet
Ein Sprecher der Organisatoren des sogenannten “Antikapitalistischen Camps” sagte, man habe von Beginn an damit gerechnet, dass der Senat die Entscheidung über den Standort des Camps an sich ziehen würde – und deshalb keine Anfrage an den Bezirk gerichtet. “Ein Angebot unsererseits, direkt mit Vertretern der Innenbehörde über eine gute Lösung zu sprechen, wurde abgelehnt”, so der Sprecher.
Wie es aus Sicherheitskreisen heißt, werden zu dem Protestcamp auch Tausende mutmaßlich gewaltbereite Linksextreme aus Europa anreisen. Dies kann in die Entscheidung der Polizei mit einfließen, ebenso wie die Frage von Fluchtwegen, Brandschutz und möglichen Schäden an den Grünflächen im Stadtpark.
Organisatoren rechnen mit Erlaubnis, Verwaltung mit Verbot
Die Organisatoren rechnen nach eigenen Angaben mit einer baldigen Bestätigung. Nach Abendblatt-Informationen wird in der Verwaltung dagegen davon ausgegangen, dass es keine Erlaubnis für das Camp im Stadtpark geben wird.
Innensenator Andy Grote (SPD) hatte bereits vor vier Wochen gegenüber dem Abendblatt betont, dass man dass Protestcamp wegen der zu erwartenden Linksextremen “äußerst kritisch” sehe. Generell kämen einige Flächen nicht für politische Versammlungen infrage, dazu zähle auch das Heiligengeistfeld. “Die Sicherheit der Bürger hat Priorität”, so Grote.
Protest gegen die “Welt der Reichen und Mächtigen”
Die Organisatoren des Camps wollen dagegen “bewusst eine weitere Form des Protests und der Kritik am G20-Gipfel und den ihn hervorbringenden kapitalistischen Verhältnissen” schaffen, hieß es in einer Mitteilung. Geplant seien Kundgebungen, Diskussionen, Referate, Workshops, und eine “Meile des politischen Banners”.
Viele Menschen würden sich auf einen langen Weg nach Hamburg machen, um gegen die “Welt der Reichen und Mächtigen” zu protestieren. Für nur eine Demonstration würden viele diesen Weg nicht auf sich nehmen, wer komme, wolle für mehrere Tage bleiben. Das Protest-Camp sei deshalb offen geplant, ungeachtet der finanziellen Situation der jeweiligen Teilnehmer.
Die Festwiese im Stadtpark eigne sich aus Sicht der Anmeldegruppe “hervorragend” für ein großes politisches Camp, Teile der Infrastruktur seien vorhanden. Zudem sei die Festwiese die einzige angemessene Fläche in Hamburg während des G20-Gipfels, da außerhalb der geplanten Sicherheitszone der Polizei, aber mit guter Nahverkehrsanbinung. Alle Menschen seien eingeladen, sich vom 23. Juni an zu beteiligen.
24.04.2017 SHZ:
10.000 Teilnehmer erwartet: G20-Gegner melden Camp im Stadtpark an
Mit der offiziellen Anmeldung reagieren die Gipfelgegner nach eigenen Angaben auf gescheiterte Versuche, mit der Stadt ins Gespräch zu kommen.
Hamburg | Gegner des G20-Gipfels wollen mit einem neuntägigen „Antikapitalistischen Camp“ für rund 10.000 Teilnehmer im Hamburger Stadtpark eine weitere Form des Protests gegen das Treffen etablieren. Das Camp sei vom 30. Juni bis zum 9. Juli angemeldet worden, teilten die Gipfel-Gegner am Montag mit. Sie reagierten mit der offiziellen Anmeldung des Camps als Versammlung nach eigenen Angaben auf bislang gescheiterte Versuche, mit der Stadt auf anderem Weg ins Gespräch zu kommen. „Die Vorbereitungsgruppe ist zuversichtlich, den Hamburger Senat in puncto ,Ermöglichung demokratischen Protests’ beim Wort nehmen zu können und erwartet eine schnelle Bestätigung.“
Während Sicherheitskräfte und die Delegationen des Gipfels am 7. und 8. Juli in bezahlten Hotels unterkämen, müssten die teilweise von weit her anreisenden Gipfelgegner für ihre Unterkunft selbst aufkommen. Die Festwiese im Stadtpark eigne sich hervorragend für ein großes politisches Camp und sei „die einzige angemessene Fläche in Hamburg während des G20-Gipfels“, zeigten sich die Gipfelgegner überzeugt. Sie liege außerhalb der angedachten Sicherheitszonen, sei an den Öffentlichen Nahverkehr angeschlossen und sei auch mit Auto oder Fahrrad gut zu erreichen.
Mit dem Camp wollten die G20-Gegner auch zeigen, „wie das Leben von morgen aussehen kann: selbstorganisiert, selbstbestimmt, und gleichberechtigt“. Geplant seien Kundgebungen, Diskussionen, Referate, Workshops und eine „Meile des politischen Banners“.
08.04.2017 NDR :
G20-Treffen: Hamburg will keine Gegner-Camps
Die Stadt Hamburg will möglichst keine Camps von G20-Gegnern in der Stadt. Nach Informationen von NDR 90,3 haben sich Bezirksämter und Innenbehörde verständigt, Anträge streng zu prüfen.
Im Juli würden rund 10.000 Demonstranten in Hamburg übernachten wollen, sagte ein Sprecher der Gipfelgegner-Gruppe “Attac” am Freitag. Er fordert ein riesiges Zeltlager. Doch bisher gibt es keinerlei Anträge. Medienberichte über angebliche Camps auf Entenwerder, dem Dockville-Gelände oder in Lurup stimmen nicht, wie Sprecher der Bezirksämter Mitte und Altona erklärten. Wenn doch welche gestellt würden, werde man streng prüfen, ob das Baurecht und die Hygienevorschriften solche Camps zulassen, hieß es aus den Bezirksämtern. Außerdem sei Entenwerder absolut nicht geeignet.
Keine Flächen für militante G20-Gegner
Aus der Innenbehörde verlautete, die Genehmigung sei normales Verwaltungshandeln. Für militante Gegner des Hamburger Gipfels der größten Wirtschaftsnationen werde es allerdings keine Flächen geben. An anderer Stelle der Hamburger Verwaltung hieß es wiederum, die Gipfelgegner könnten doch in Norderstedt campen.
Quelle:
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Hamburg-will-keine-Gegner-Camps,camps100.html
01.09.2016 taz:
Wird Hamburg zur Festung?
G20-Gipfel ist kein Kindergeburtstag
SPD-Innensenator Andy Grote verspricht Versammlungsfreiheit beim G20-Gipfel. Dennoch bleiben Sorgen um die Bürgerrechte.
Selbstverständlich habe niemand etwas gegen Kindergeburtstage, versichert Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD). Über einen kürzlichen Medienbericht, wonach diese in der Umgebung des OSZE-Gipfeltreffens im Dezember in Hamburg polizeilich verboten werden sollten, kann er nur den Kopf schütteln. „Es wird alles nicht so dramatisch, wie manche befürchten“, sagte Grote am Montag im Gespräch mit der taz.nord, „unsere Grundhaltung ist: Wir wollen ein Minimum an Belastung für die Anwohner.“
Wenn am 8. und 9. Dezember die Außenminister der 57 OSZE-Staaten (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) sich in der Hansestadt treffen, herrscht zwar höchste Alarmstufe. Straßensperrungen rund um das Rathaus sowie die Messehallen wird es geben. Im Karo- und Schanzenviertel nebenan, die manchen als Bastionen von Anarchos und Autonomen gelten, ist mit Personenkontrollen zu rechnen. „Aber es soll keine martialischen Zäune geben“, sagte Grote, und auch die Verkehrsbeschränkungen würden vermutlich geringer sein als bei großen Sportveranstaltungen wie dem Marathon, bei dem Start und Ziel eben in den Messehallen liegen.
Der rot-grüne Hamburger Senat ist zurzeit bemüht, weit verbreitete Befürchtungen vor einem „Ausnahmezustand“ oder einem „Hochsicherheitstrakt“ rund um das Treffen zu zerstreuen. Zwar soll rund um die Tagungsorte eine Sicherheitszone mit Straßensperrungen und Personenkontrollen eingerichtet werden. Aber schon auf der gegenüberliegenden Straßenseite sollen Anwohner ungehindert passieren können. Auch ihrer Balkone könnten sie „selbstverständlich“ betreten.
Dabei ist das Treffen der Außenminister nur die Generalprobe für den G20-Gipfel im Juli nächsten Jahres. Dann werden die Staats- und Regierungschefs von 19 Industrie- und Schwellenländern in Hamburg erwartet, darunter der USA, Russlands und der Türkei. Und wenn sich dann zu Wladimir Putin und Recep Tayyip Erdoğan noch Donald Trump als neuer US-Präsident gesellen sollte, dürfte das die Atmosphäre alles andere als entspannen.
Bei den Grünen ist das Unbehagen groß
Zusammen mit dem diplomatischen und sicherheitstechnischen Gefolge dürften sich mindestens 6.000 Teilnehmer zwei Tage lang in der Stadt aufhalten, etliche schon lange vorher und noch Tage danach: Es wird voll in der Stadt. An kontroversen Themen – von Flüchtlingsdramen bis Handelsabkommen – mangelt es nicht. Dass es gefährlich werden könnte, liegt auf der Hand.
Deshalb ist mit dem Einsatz von rund 9.000 Polizisten und Sicherheitskräften zu rechnen, denn geschützt werden müssen neben den Messehallen auch etwaige andere Treffpunkte wie das Rathaus oder die Elbphilharmonie; dazu eine Reihe von Hotels, in denen sich die Delegationen einquartieren.
Beim grünen Koalitionspartner ist das Unbehagen jetzt schon groß. „Wir müssen den Ausnahmezustand verhindern“, mahnte der grüne Justizsenator Till Steffen bereits im Juni in der taz.nord. Man dürfe nicht ganze Stadtteile „unter Kuratel“ stellen. „Wir müssen die Anwohner schützen“, sagte Steffen, „und dürfen die eigene Bevölkerung nicht kriminalisieren.“
Gegenveranstaltung in Reichweite?
Das sieht Innensenator Grote genauso. Einerseits müsse der „internationale Dialog unter Regierungen möglich sein“, findet er. Zumal es auf G20-Gipfeln – anders als auf den G7-Gipfeln der Großmächte – mit Ländern wie Südafrika, Brasilien oder Indonesien auch um Themen wie Gesundheit, Ernährung und die Bekämpfung von Hunger sowie um Maßnahmen gegen den Klimawandel gehe. Begleitend aber müsse „eine Struktur und ein Rahmen für den friedlichen Austausch von Meinungen geschaffen werden“.
Deshalb sei sich die rot-grüne Koalition einig, dass G20-Kritiker zeitgleich mit den Großen und Mächtigen eine Bühne in Hamburg bekommen sollen: Ein Gegengipfel von Nichtregierungsorganisationen müsse „in Sicht- und Hörweite der Adressaten“ stattfinden können, hatten die Grünen gefordert, damit diese ihre Forderungen für eine gerechtere Weltwirtschaft formulieren können.
Da indes ist Grote vorsichtiger. Gegenveranstaltungen würden so dicht wie laut Versammlungsrecht möglich stattfinden können: „Wir wollen keine Bannmeile einrichten.“ Die Versammlungsfreiheit solle „ausdrücklich und bestmöglich gewährleistet werden“, sagte Grote: „Hamburg soll nicht zur Festung werden.“
Quelle:
https://taz.de/!5331575/